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Wärmepumpe wird Standard: Förderung sinkt, Wartezeiten steigen

Laut hessenschau.de verdrängt die Wärmepumpe die Gasheizung. Was das für Kosten, Förderung und Ihren Zeitplan bedeutet.

Die Wärmepumpe löst die Gasheizung als Standard ab, doch wer jetzt bestellt, muss warten. Eine Anlage kostet bei uns typischerweise 27.000 €, die übliche Spanne liegt bei 21.000 € – 35.100 €. Die Förderung sinkt zudem ab 2027. Hier die Einordnung.

Was berichtet wird

Nach Angaben von hessenschau.de hat sich die Wärmepumpe in Hessen als dominierende Heizungsart etabliert, vor allem im Neubau. Noch 2022 heizten demnach knapp 80 Prozent der rund drei Millionen Haushalte mit Gas oder Öl. Allein 2025 seien rund 2.300 Wohngebäude mit Wärmepumpe neu gebaut worden, weitere 2.500 seien genehmigt.

Der Bericht nennt mehrere Gründe für die Nachfrage:

  • Heizöl ist laut Bericht deutlich teurer geworden, bis zu 180 Euro je 100 Liter.
  • Fossile Brennstoffe verteuern sich langfristig durch steigende CO₂-Preise, so ein Vertreter des Innungsverbands.
  • Die Förderung soll ab dem kommenden Jahr sinken, was viele zum Umstieg noch in diesem Jahr bewegt.

Die Kehrseite: Der Verband spricht von durchschnittlich drei bis vier Monaten Wartezeit, ein befragter Heizungsbauer sogar von Terminen erst im nächsten Jahr. Als Gründe nennt der Bericht Lieferschwierigkeiten und fehlendes Personal. Bemerkenswert: Obwohl neue Öl- und Gasheizungen nach der Überarbeitung des Heizungsrechts wieder möglich sind, entscheiden sich laut Verband weiter viele für die Wärmepumpe.

Was die Förderung aktuell bedeutet

Für die Heizungsförderung KfW 458 gilt seit 21.07.2026:

  • Grundförderung 30 Prozent
  • Geschwindigkeitsbonus 16 Prozent bis 31.01.2027, danach sinkend
  • Einkommensbonus bis 40 Prozent bei bis zu 30.000 Euro Haushaltseinkommen
  • förderfähige Kosten maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, höchstens 22.400 Euro Zuschuss

Der Geschwindigkeitsbonus ist der Teil, der Ihnen bei langen Wartezeiten zu entgleiten droht. Fragen Sie den Fachbetrieb deshalb früh nach einem verbindlichen Terminplan und klären Sie vor Vertragsabschluss, wie die Antragstellung zeitlich einzuordnen ist.

Was das für die Kosten heißt

Wir berechnen unsere Preise aus Arbeitsstunden mal regionalen Stundensätzen plus Material und gleichen sie mit Marktpreisen und echten Angeboten ab. Für die Wärmepumpe (acht Kilowatt Heizleistung, Bruttopreis inkl. 19 % MwSt.) ergibt sich:

Ausstattung Typischer Preis
Basis 20.400 €
Mittel 27.000 €
Premium 32.300 €

Die im Bericht genannte Obergrenze von bis zu 45.000 Euro ist ein Einzelwert aus der Praxis eines Betriebs und liegt über unserem typischen Bereich; sie dürfte aufwendige Fälle abbilden. Welche Kosten Ihr Haus verursacht, hängt von Gebäudezustand, Heizlast, Heizkörpern und Aufstellort ab. Mehr dazu in unserem Kostenratgeber: Wärmepumpe.

Und die Alternative Gas?

Wer stattdessen eine Gasheizung tauscht, zahlt für den Austausch typischerweise 8.500 €, siehe Gastherme austauschen. Eine reine Gas-Brennwertheizung ist in der KfW-Förderung 458 nicht enthalten. Für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gilt nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (seit 29.07.2026) zudem die Biotreppe: ab 01.01.2029 mindestens 10 Prozent klimaneutrale Brennstoffe, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent. Das kann den Betrieb künftig verteuern.

Unsere Empfehlung

  • Früh Angebote einholen. Bei Engpässen lohnt es sich, mehrere Betriebe anzufragen und Liefer- und Einbautermine schriftlich zu fixieren.
  • Förderfristen im Blick behalten. Der Geschwindigkeitsbonus läuft bis 31.01.2027.
  • Gebäudehülle mitdenken. Fenster und Dämmung können über das BAFA mit 15 Prozent bezuschusst werden. Zu den Kosten siehe Fenstertausch und Fassadendämmung.
  • Angebote prüfen. Mit unserem Angebotscheck („Ist mein Angebot fair?“) sehen Sie, ob ein Preis im üblichen Rahmen liegt.
  • Fachbetrieb beauftragen. Arbeiten an Gas- und Elektroanlagen dürfen nur eingetragene Fachbetriebe ausführen.

Wer mit einer Photovoltaikanlage kombinieren möchte, findet Richtwerte unter Photovoltaik; für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden gilt 0 Prozent MwSt.

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