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Förderung

Heizungsförderung 2026: Drei Einkommensstufen, EU-Bonus 2027

Laut Netz Trends staffelt sich der Einkommensbonus neu, Familien erhalten einen Abzug, ab 2027 gibt es einen Bonus für EU-Wärmepumpen. Was das kostet.

Wer eine neue Heizung plant, sollte nicht zu lange warten: Der Einkommensbonus gilt seit dem 21. Juli 2026 in drei Stufen, und förderfähige Kosten sowie der Geschwindigkeitsbonus sollen schrittweise sinken. Für Wärmepumpen aus der EU kommt im ersten Quartal 2027 ein zusätzlicher Bonus. Nachfolgend ordnen wir ein, was gemeldet wurde und was es für Ihr Budget bedeutet.

Was sich geändert hat

Nach Angaben von Netz Trends beruht das auf der Reform der Gebäudeförderung, die das Bundeswirtschaftsministerium am 8. Juli 2026 vorgestellt hat. KfW und BAFA bleiben für ihre bisherigen Bereiche zuständig. Die wichtigsten Punkte:

  • Einkommensbonus in drei Stufen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und bis zu 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
  • Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche Einkommen einmalig rechnerisch um 10.000 Euro gesenkt. Eine Staffelung nach Kinderzahl nennt das Pressepapier laut Quelle nicht.
  • Höchstsatz: Für Einkommen unter 30.000 Euro steigt der maximal mögliche Fördersatz auf 80 Prozent. Wie er sich zusammensetzt, bleibt dort offen.
  • EU-Bonus: Wärmepumpen mit Ursprung in der EU und assoziierten Märkten erhalten ab dem ersten Quartal 2027 15 Prozent. Zum Herkunftsnachweis gibt es bislang keine Angaben.
  • Wegfall: Der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen entfallen. Alle bisher geförderten Heizungssysteme bleiben förderfähig.
  • Stichtage: Anträge sind seit dem 21. Juli 2026 nur noch nach neuem Recht möglich. Bereits zugesagte Anträge bleiben unverändert.

Förderfähige Kosten und Klimageschwindigkeitsbonus sollen zeitlich gestreckt und gesenkt werden. Konkrete Stufen und Daten nennt die Quelle nicht. Wer später beantragt, erhält bei sonst gleichen Voraussetzungen tendenziell weniger.

Was das für die Kosten bedeutet

Eine Wärmepumpe (8 kW) kostet nach unserem Modell typischerweise 27.000 €, die übliche Spanne liegt bei 21.000 € – 35.100 €. Einfache Ausführungen beginnen bei 20.400 €, Premiumlösungen liegen bei 32.300 €. Alle Preise sind Bruttopreise inkl. 19 % MwSt. Unsere Zahlen entstehen aus Arbeitsstunden × regionalen Stundensätzen plus Material und werden mit Marktpreisen und echten Angeboten abgeglichen. Die Förderung ist darin nicht abgezogen.

Nach unserem Faktenstand gilt für die KfW-Förderung 458 weiterhin: Grundförderung 30 %, Geschwindigkeitsbonus 16 % bis 31.01.2027 (danach sinkend), Einkommensbonus bis 40 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 Euro Kosten für die erste Wohneinheit, der maximale Zuschuss liegt bei 22.400 Euro.

Was bleibt für Sie netto? Das hängt von Einkommen, Haushalt und Antragszeitpunkt ab. Die Quelle legt keine Gesamtrechnung vor, und wir erfinden keine. Rechnen Sie deshalb mit der Förderquote, die Ihnen die KfW in der Bestätigung zum Antrag nennt.

Was Sie jetzt tun können

  1. Einkommen prüfen: Liegen Sie knapp an einer Stufengrenze, kann der Familienabzug von 10.000 Euro die Stufe ändern. Welches Einkommen und welches Jahr zählen, regeln die Programmseiten von KfW und BAFA.
  2. Zeitplan beachten: Der Geschwindigkeitsbonus gilt bis 31.01.2027. Danach sinkt er. Ein Antrag im neuen Jahr dürfte also weniger bringen.
  3. Nicht auf den EU-Bonus warten: Ausgestaltung und Herkunftsnachweis sind offen, und die Absenkung anderer Positionen kann den Vorteil aufzehren.
  4. Angebote vergleichen: Holen Sie mehrere Angebote ein und prüfen Sie diese mit unserem Angebotscheck („Ist mein Angebot fair?“), bevor Sie unterschreiben.
  5. Fachbetrieb wählen: Arbeiten an Gas- und Elektroanlagen dürfen nur eingetragene Fachbetriebe ausführen.

Nachbarprojekte

Die Gebäudehülle fördert das BAFA mit 15 Prozent Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozent hinzu (der iSFP-Bonus nur bei Vorhaben ab 30.000 Euro). Eine Dämmung vor dem Heizungstausch kann die benötigte Leistung senken. Unsere Fassadendämmung (150 m²) liegt typisch bei 27.000 €, neue Fenster (6 Stück) bei 4.800 €.

Wer Photovoltaik ergänzt, zahlt bis 30 kWp auf Wohngebäuden 0 % MwSt. Für 6 kWp rechnen wir typisch mit 9.350 €.

Wer ohne Förderung modernisiert, kann für Handwerkerleistungen unter Umständen 20 % der Arbeitskosten absetzen, höchstens 1.200 Euro pro Jahr (§ 35a EStG). Das gilt nur, wenn die Maßnahme nicht gefördert wird.

Fazit

Die Reform macht die Förderung stärker einkommensabhängig und stellt Familien besser. Zugleich sinkt sie für Spätentschlossene. Die Details zu Grundförderung und Höchstkosten finden Sie auf den Seiten von KfW und BAFA. Unseren Kostenrahmen und die Rechenwege finden Sie in unserem Ratgeber: Wärmepumpe.

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