Kostenratgeber › Ratgeber & News › Heizung, Kühlung & Energie

News

KfW senkt Zinsen für Sanierungskredite: Was das für Sie bedeutet

Die KfW hat die Zinsen für mehrere Wohngebäude-Förderkredite gesenkt. Wir zeigen, welche Programme betroffen sind und wie sich das auf Ihre Projektkosten auswirkt.

Die KfW hat die Zinsen für mehrere Förderkredite rund ums Wohnen und Sanieren gesenkt. Die Kreditkosten sinken, aber die Baupreise bleiben gleich. Wer ohnehin Geld leihen will, zahlt weniger Zinsen. Das Projekt selbst wird dadurch nicht billiger.

Was passiert ist

Laut ENERGIE-FACHBERATER betrifft die Zinssenkung mehrere Programme für wohnwirtschaftliche Investitionen. Konkrete neue Zinssätze nennt der Bericht in dem Text, der uns vorliegt, nicht. Die aktuellen Konditionen finden Sie in der Konditionenübersicht der KfW oder bei Ihrer Hausbank.

Genannt werden diese Programme:

  • Wohngebäude Kredit 261: zinsgünstige Kredite bis maximal 150.000 €. Die Höhe hängt vom erreichten Effizienzhaus-Standard ab. Ein Tilgungszuschuss kommt hinzu.
  • Ergänzungskredit 358/359: bis zu 120.000 € für eine neue Heizung, die Gebäudehülle und die Anlagentechnik. Er lässt sich zusätzlich zum zugesagten Zuschuss von KfW (Heizung) oder BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik) nutzen.
  • Altersgerecht Umbauen 159: bis zu 50.000 € Kredit für barrierefreie Gestaltung von Haus und Grundstück oder für den Kauf von barrierefrei umgebautem Wohnraum.
  • Jung kauft Alt 308: Kredite von 100.000 bis 150.000 € für Familien, die ein Haus der Effizienzklasse F, G oder H kaufen. Das Haus muss innerhalb von 54 Monaten mindestens auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 € mit einem Kind, plus 10.000 € für jedes weitere Kind.

Was das für Ihre Kosten bedeutet

Unsere Preise sind Bruttopreise inkl. 19 % MwSt. Wir rechnen Arbeitsstunden mal regionale Stundensätze plus Material und gleichen das mit Marktpreisen und echten Angeboten ab. Finanzierungskosten sind darin nicht enthalten. Ein günstigerer Kredit verändert also nicht den Angebotspreis, sondern die Gesamtbelastung über die Laufzeit.

Wärmepumpe

Hier ist die Wirkung am größten. Eine Wärmepumpe kostet typischerweise 27.000 €, die übliche Spanne liegt bei 21.000 € – 35.100 €. Die KfW-Heizungsförderung 458 gilt seit dem 21.07.2026. Sie bringt 30 % Grundförderung und bis zum 31.01.2027 einen Geschwindigkeitsbonus von 16 %. Dazu kommt ein Einkommensbonus, wenn das Haushaltseinkommen bis 30.000 € beträgt. Insgesamt sind bis zu 40 % möglich. Förderfähig sind maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit, der Zuschuss ist auf 22.400 € gedeckelt.

Liegt Ihr Angebot über dieser Kostengrenze, zahlen Sie den Rest selbst. Dafür kann der Ergänzungskredit interessant sein, den der Bericht beschreibt. Mehr zu den Kosten finden Sie in unserem Ratgeber: Wärmepumpe.

Fenster und Dämmung

Für die Gebäudehülle gibt es vom BAFA 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan 5 % mehr. Der iSFP-Bonus gilt nur bei Vorhaben ab 30.000 €. Ein Fenstertausch kostet typischerweise 4.800 €, siehe Fenstertausch. Eine Fassadendämmung liegt typischerweise bei 27.000 €, siehe Fassadendämmung. Bei Summen in dieser Größenordnung schlägt ein niedrigerer Kreditzins spürbar zu Buche. Der Bericht nennt den Ergänzungskredit ausdrücklich auch für Maßnahmen an der Gebäudehülle.

Barrierefreier Umbau

Das Programm 159 richtet sich an alle, die ihr Haus altersgerecht umbauen wollen. Ein barrierefreies Bad mit mittlerer Ausstattung kostet bei uns typischerweise 18.000 €. Eine bodengleiche Dusche allein liegt typischerweise bei 5.500 €. Ein gerader Treppenlift kostet typischerweise 7.000 €, ein Kurvenlift 13.000 €. Ob eine konkrete Maßnahme im Programm förderfähig ist, klären Sie vor der Beauftragung mit Ihrer Bank. Unsere Ratgeber: Badsanierung, Bodengleiche Dusche und Treppenlift.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Reihenfolge klären. Zuschüsse und Kredite haben eigene Antragsregeln. Lassen Sie sich zu Antragstellung und Beauftragung beraten, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
  2. Angebote vergleichen. Das Kreditangebot der Bank und das Handwerkerangebot sind zwei getrennte Rechnungen. Prüfen Sie beide.
  3. Kosten gegenrechnen. Mit unserem Angebotsprüfer („Ist mein Angebot fair?") sehen Sie, ob der Preis für Ihr Projekt und Ihre Region plausibel ist, bevor Sie finanzieren.
  4. Steuer nicht vergessen. Für Handwerkerleistungen gibt es 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr (§ 35a EStG). Das gilt nur, wenn die Maßnahme nicht anderweitig gefördert wird.

Einordnung

Eine Zinssenkung hilft vor allem bei größeren Projekten mit langer Laufzeit. Wie stark, hängt von Ihrer Bonität, der Laufzeit und dem Programm ab. Wir haben keine konkreten Zinssätze und rechnen deshalb keine Ersparnis aus. Vergleichen Sie die aktuellen KfW-Konditionen mit Ihrem Angebot.

Hinweis: Die genannten Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind immer die Bedingungen von KfW und BAFA zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

Mehr aus der Redaktion