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Gas teurer, Strom auch: Was das Heizkosten-Barometer bedeutet

Laut TGA+E Fachplaner stiegen im Oktober 2026 Gas- und Wärmepumpenstrompreise. Wir zeigen, was das für Ihre Heizungsentscheidung heißt.

Heizen wird im Oktober 2026 teurer, mit Gas und mit Wärmepumpe. Das Preisverhältnis zwischen Strom und Gas bleibt aber so, dass die Wärmepumpe im Betrieb konkurrenzfähig ist. Das zeigt das monatliche Barometer, das TGA+E Fachplaner veröffentlicht hat.

Was das Barometer meldet

Laut TGA+E Fachplaner vergleicht die Analyse für zwölf Referenzorte in Deutschland die Heizkosten eines Referenzgebäudes mit Gas und mit Wärmepumpe. Es ist eine Momentaufnahme zur Monatsmitte, bezogen auf neu abgeschlossene Lieferverträge. Die Orte sind Branchenstandorte und kein Querschnitt des ganzen Landes.

Die wichtigsten Werte für Mitte Oktober 2026:

  • Erdgas: im Mittel 12,54 Ct/kWh, ein Plus von 0,62 Ct/kWh gegenüber dem Vormonat. Schon im Monat davor war der Preis um 1,99 Ct/kWh gestiegen.
  • Wärmepumpenstrom (Modul 2, Wärmepumpe ab 2024): 24,05 Ct/kWh, ein Plus von 1,68 Ct/kWh.
  • Haushaltsstrom: im Mittel 29,71 Ct/kWh, ein Plus von 3,23 Ct/kWh.
  • Strom-/Gaspreisverhältnis: im Mittel 1,92 für Wärmepumpen mit Modul 2, an allen Referenzorten unter 2,2. Mit Haushaltsstrom liegt es bei 2,37, von 2,16 in Celle bis 2,55 in Wernau.

Als Treiber nennt die Quelle vor allem die kräftig gestiegenen Gaspreise an den Beschaffungsmärkten. Beim Strom kam hinzu, dass die Preisrallye einen Tag nach der letzten Erhebung begann. Auch angepasste Boni bei den Anbietern wirken sich aus.

Was das für Sie bedeutet

Das Barometer sagt nichts über Ihre persönliche Rechnung. Es zeigt aber die Richtung: Gas wird teurer, und ein niedriges Strom-/Gaspreisverhältnis begünstigt die Wärmepumpe im Betrieb. Je besser Ihr Haus gedämmt ist und je effizienter die Anlage läuft, desto mehr zählt das. Das Barometer rechnet bewusst mit einer eher vorsichtigen Jahresarbeitszahl von 3,0.

Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe kostet bei uns typischerweise 27.000 €, die übliche Spanne liegt bei 21.000 € – 35.100 €. Hier greift die Heizungsförderung KfW 458: 30 % Grundförderung, dazu bis 31.01.2027 der Geschwindigkeitsbonus von 16 % und je nach Einkommen bis zu 40 % insgesamt. Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, der Zuschuss liegt maximal bei 22.400 €. Mehr dazu in unserem Kostenratgeber: Wärmepumpe.

Gasheizung tauschen

Wer nur seine Gastherme ersetzt, zahlt typischerweise 8.500 € (Spanne 6.650 € – 11.100 €). Das ist günstiger in der Anschaffung, aber Sie bleiben beim teurer werdenden Gas. Eine reine Gas-Brennwertheizung gehört nicht zu den Maßnahmen, die die KfW-Förderung 458 abdeckt. Zudem gilt seit dem 29.07.2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz: Für neu eingebaute Gasheizungen steigt ab 01.01.2029 der Anteil klimaneutraler Brennstoffe schrittweise, zunächst auf mindestens 10 %. Das kann den Betrieb zusätzlich verteuern. Details zur Kostenseite finden Sie unter Gastherme austauschen.

Weniger Wärme verlieren

Egal, welche Heizung Sie wählen: Was Sie nicht verbrauchen, kostet nichts. Eine Fassadendämmung liegt bei uns typischerweise bei 27.000 €, neue Fenster bei 4.800 €. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es über die BAFA 15 % Zuschuss. Mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 % hinzu, der iSFP-Bonus gilt allerdings nur bei Vorhaben ab 30.000 €. Mehr dazu: Fassadendämmung und Fenstertausch.

Strom selbst erzeugen

Wer eine Wärmepumpe plant, kann mit eigenem Solarstrom die Abhängigkeit vom Strompreis verringern. Eine Photovoltaikanlage kostet typischerweise 9.350 €. Auf Wohngebäuden gilt für Anlagen bis 30 kWp (inklusive Speicher) 0 % Mehrwertsteuer, unsere Preise berücksichtigen das bereits. Siehe Photovoltaik.

So rechnen wir

Unsere Preise setzen wir aus Arbeitsstunden × regionalen Stundensätzen plus Materialkosten zusammen und gleichen sie mit Marktpreisen und echten Angeboten ab. Es sind Bruttopreise inklusive 19 % Mehrwertsteuer (bei Photovoltaik 0 %). Die Betriebskosten hängen zusätzlich von Ihrem Tarif, Ihrem Netzbetreiber und Ihrem Gebäude ab.

Unser Rat

  • Holen Sie mehrere Angebote ein und prüfen Sie diese mit unserem Angebotsprüfer („Ist mein Angebot fair?“).
  • Rechnen Sie Anschaffung und Betriebskosten über die gesamte Laufzeit, nicht nur den Einbaupreis.
  • Beantragen Sie Förderung, bevor Sie den Auftrag vergeben, und beachten Sie die Frist für den Geschwindigkeitsbonus bis 31.01.2027.
  • Arbeiten an Gas- und Elektroanlagen dürfen nur eingetragene Fachbetriebe ausführen.

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