Grüngasquote ab 2028: Was Gasheizungs-Besitzer wissen müssen
Das Wirtschaftsministerium plant eine Grüngasquote für Privathaushalte. Die Kosten sind offen. Was das für Heizungstausch und Sanierung heißt.
Wer mit Gas oder Heizöl heizt, muss mit einer wachsenden Grüngasquote rechnen, die ab 2028 gelten soll. Wie viel sie Haushalte kostet, ist bislang nicht beziffert. Für den Heizungstausch heißt das: Die Anschaffung bleibt kalkulierbar, die laufenden Brennstoffkosten werden unsicherer.
Was geplant ist
Nach Angaben von futurezone.de will die Bundesregierung eine Grüngas- und Grünheizölquote einführen. Sie soll ab 2028 gelten und nur Gas und Heizöl erfassen, das Privathaushalte zum Heizen verbrauchen. Industrie, Gewerbe, Verkehr sowie Strom- und Fernwärmeerzeugung sind ausgenommen. Bestehende Heizungen fallen ausdrücklich darunter.
Weitere Eckpunkte laut futurezone.de:
- Die Quote startet 2028 mit einem Prozent und soll danach steigen. Berichten zufolge sind 2030 fünf Prozent, 2035 zwanzig Prozent und 2040 fünfzig Prozent vorgesehen. Bis 2045 soll sie 100 Prozent erreichen.
- Verpflichtet werden nicht die Haushalte, sondern die Inverkehrbringer, also die Brennstoffhändler.
- Wer die Quote verfehlt, soll eine Ersatzzahlung leisten. Deren Höhe ist offen.
- Das Papier macht keine Angaben zu den Kosten. Branchenverbände fordern, dass Mehrkosten an Kunden weitergegeben werden dürfen, auch bei bestehenden Verträgen.
- Ein Verbandsvertreter räumte laut Bericht ein, dass ein Prozent grünes Gas auch ein Prozent mehr Kosten bedeute.
- Das Institut der deutschen Wirtschaft rechnet laut Bericht damit, dass die Gasrechnung eines Zwei-Personen-Haushalts bis 2035 um rund 350 Euro pro Jahr steigen könnte, sobald teurer Wasserstoff nötig wird.
Die Details soll ein eigenes Gesetz regeln. Die Bundesregierung muss es nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen. Das GModG gilt seit dem 29. Juli 2026, die 65-%-Regel ist entfallen.
Was das für Ihre Heizungsentscheidung bedeutet
Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Neu eingebaute Anlagen müssen aber die sogenannte Biotreppe erfüllen: ab 2029 mindestens 10 % klimaneutrale Brennstoffe, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 %. Nach den Eckpunkten soll sich die Quote auf die Biotreppe anrechnen lassen.
Wir können die künftigen Brennstoffpreise nicht seriös beziffern, und das kann derzeit auch niemand. Wir können aber die Investitionskosten berechnen, und die sind der feste Teil Ihrer Rechnung.
Gastherme austauschen
Ein Austausch der Gastherme kostet bei uns typischerweise 8.500 €, die übliche Spanne liegt bei 6.650 € – 11.100 €. Das ist ein Bruttopreis inklusive 19 % MwSt. Je nach Gerätetyp und Schornstein-Sanierung ändert sich der Preis:
| Material | Typisch | Übliche Spanne | Lebensdauer |
|---|---|---|---|
| Gas-Brennwert-Kombitherme | 7.000 € | 5.500 € – 9.150 € | 12-15 Jahre |
| Brennwerttherme mit neuem Warmwasserspeicher (120-150 l) | 8.500 € | 6.650 € – 11.100 € | 15-20 Jahre |
| Bodenstehender Gas-Brennwertkessel mit Speicher | 9.850 € | 7.650 € – 12.800 € | 18-25 Jahre |
Wichtig: Eine reine Gas-Brennwertheizung ist laut KfW-Förderung 458 nicht förderfähig. Arbeiten an Gasanlagen dürfen nur eingetragene Fachbetriebe ausführen. Mehr dazu in unserem Kostenratgeber: Gastherme austauschen.
Wärmepumpe als Alternative
Förderfähig sind dagegen unter anderem elektrische Wärmepumpen. Die KfW-Förderung 458 (seit 21.07.2026) umfasst:
- Grundförderung: 30 %
- Geschwindigkeitsbonus: 16 % bis 31.01.2027, danach sinkend
- Einkommensbonus: bis 40 % (bis 30.000 € Haushaltseinkommen)
- Förderfähige Kosten: maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit, höchstens 22.400 € Zuschuss
Eine Wärmepumpe kostet bei uns typischerweise 27.000 € (Spanne 21.000 € – 35.100 €), vor Abzug der Förderung. Die Förderung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wer den Geschwindigkeitsbonus mitnehmen will, sollte die Frist bis 31.01.2027 im Blick behalten. Unseren Ratgeber finden Sie hier: Wärmepumpe.
Weniger Wärmebedarf, weniger Risiko
Jede Kilowattstunde, die Sie nicht verbrauchen, wird auch nicht teurer. Dämmung und Fenster senken den Bedarf, egal welche Heizung läuft. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es laut BAFA 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan weitere 5 % (bei Vorhaben ab 30.000 €).
- Fassadendämmung: typisch 27.000 €, Spanne 21.100 € – 35.100 € (Fassadendämmung)
- Fenstertausch: typisch 4.800 €, Spanne 3.750 € – 6.250 € (Fenstertausch)
Unsere Einschätzung
- Heizung kaputt oder 20+ Jahre alt? Vergleichen Sie Gastherme und Wärmepumpe nicht nur nach Anschaffungspreis, sondern auch nach dem Risiko steigender Brennstoffkosten.
- Noch nichts entschieden? Die Details der Quote stehen bis Dezember aus. Treffen Sie keine Entscheidung allein aufgrund von Gerüchten über Preisaufschläge.
- Mietwohnung vermieten? Ob und wie Mehrkosten weitergegeben werden dürfen, ist offen.
So rechnen wir
Unsere Preise setzen sich aus Arbeitsstunden mal regionalen Stundensätzen plus Materialkosten zusammen und werden mit Marktpreisen und echten Angeboten abgeglichen. Haben Sie bereits ein Angebot für Heizung, Dämmung oder Fenster vorliegen, prüfen Sie es mit unserem Angebots-Check („Ist mein Angebot fair?"). So sehen Sie, ob der Preis im üblichen Rahmen liegt.
Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald der Gesetzentwurf zur Grüngasquote vorliegt.