Gastherme kaputt: Reparieren oder austauschen?
Ab wann sich die Reparatur einer alten Gastherme noch lohnt und wann der Komplettaustausch günstiger ist – mit aktuellen Preisen und Förderhinweisen.
Eine Reparatur ist fast immer die günstigere Soforthilfe, ein kompletter Austausch kostet im Schnitt 8.500 € (üblich 6.650 € – 11.100 €), bei einem einfachen Gerät ab 7.300 €. Ob sich die Reparatur noch lohnt oder der Austausch sinnvoller ist, hängt vom Alter des Geräts, vom konkreten Schaden und davon ab, ob für eine neue Heizung eine Förderung infrage kommt.
Die drei Fragen, die über Reparatur oder Austausch entscheiden
1. Wie alt ist die Therme, und wie oft war sie schon kaputt? Ein einzelner Ausfall an einem sonst zuverlässigen, modernen Gerät ist in der Regel eine klare Reparatur. Häufen sich dagegen die Störungen, oder ist das Gerät schon lange in Betrieb, wird jede weitere Reparatur zum Risiko: Das nächste Bauteil kann jederzeit folgen, und die Ersatzteilversorgung für ältere Modelle wird mit der Zeit dünner.
2. Was genau ist defekt? Kleinteile wie Zündelektrode, Fühler, Dichtung oder Umwälzpumpe lassen sich meist unkompliziert und vergleichsweise günstig austauschen. Ist dagegen der Wärmetauscher undicht oder die Steuerungselektronik komplett ausgefallen, nähern sich die Reparaturkosten schnell dem Preis eines neuen Geräts an – dann ist der Austausch die wirtschaftlichere Wahl, weil Sie zusätzlich eine volle Herstellergarantie und eine höhere Effizienz bekommen.
3. Welche Förderung können Sie mitnehmen – und für welches Nachfolgegerät? Das ist der Punkt, an dem sich die Rechnung am stärksten verschiebt. Die KfW-Heizungsförderung 458 fördert Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen und den Wärmenetzanschluss – eine reine Gas-Brennwerttherme fällt nicht darunter. Wer die alte Gastherme also 1:1 gegen eine neue Gastherme austauscht, bekommt für den Austausch selbst keinen KfW-458-Zuschuss. Wer stattdessen auf eine Wärmepumpe umsteigt, kann dagegen mit einer Grundförderung von 30 % rechnen, zuzüglich 16 % Geschwindigkeitsbonus (dieser Satz gilt bis 31.01.2027 und sinkt danach) und einem Einkommensbonus von bis zu 40 % bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 €. Förderfähig sind maximal 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit, der Zuschuss ist auf 22.400 € gedeckelt. Nutzen Sie für den Vergleich gern unseren Wärmepumpe.
Bleibt es bei der reinen Reparatur ohne Förderung, lässt sich zumindest ein Teil der Arbeitskosten über die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG absetzen: 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr.
Was bei einem Neueinbau noch zu bedenken ist
Wer sich für eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung entscheidet, sollte die sogenannte Biotreppe im Blick haben: Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG, seit 29.07.2026) müssen neu eingebaute Geräte dieser Art ab 01.01.2029 mindestens 10 % klimaneutrale Brennstoffe wie Biomethan oder Wasserstoff nutzen, ab 2030 steigt die Quote auf 15 %, ab 2035 auf 30 % und ab 2040 auf 60 %. Die genauen Regeln der vorgelagerten Grüngasquote (ab 2028) sollen bis zum 01.12.2026 festgelegt werden. Das betrifft nur den Neueinbau – eine reparierte Bestandstherme ist davon nicht erfasst, aber es ist ein Argument dafür, eine rein fossile Neuanschaffung heute schon zu Ende zu denken.
Was ein Austausch je nach Gerätetyp kostet
Die Kosten unterscheiden sich deutlich danach, ob nur das Gerät selbst getauscht wird oder ob auch Warmwasserbereitung und Rohrführung angepasst werden müssen:
- Combi-Austausch, gleicher Typ: 7.000 €
- Wandgerät mit neuem Warmwasserspeicher: 8.500 €
- Standgerät mit Speicher: 9.850 €
| Material | Typisch | Übliche Spanne | Lebensdauer |
|---|---|---|---|
| Gas-Brennwert-Kombitherme | 7.000 € | 5.500 € – 9.150 € | 12-15 Jahre |
| Brennwerttherme mit neuem Warmwasserspeicher (120-150 l) | 8.500 € | 6.650 € – 11.100 € | 15-20 Jahre |
| Bodenstehender Gas-Brennwertkessel mit Speicher | 9.850 € | 7.650 € – 12.800 € | 18-25 Jahre |
Ein zusätzlicher Kostentreiber, der bei der Reparatur-oder-Austausch-Frage leicht übersehen wird: Muss der Schornstein für eine kondensierende Therme erst mit einem Abgasrohr ausgekleidet werden, kommt das zur eigentlichen Gerätekosten hinzu. Lässt sich die neue Therme dagegen am gleichen Platz mit vorhandenem Abzug montieren, bleibt es bei den Basiskosten. Fragen Sie das vorab ausdrücklich bei Ihrem Angebot ab.
Unsere Einschätzung
Wir berechnen diese Richtwerte aus Arbeitsstunden × regionalen Stundensätzen plus Materialkosten und gleichen sie mit Marktpreisen und echten Angeboten ab. Als Faustregel gilt: Ist die Therme schon mehrfach ausgefallen, betrifft der aktuelle Schaden ein teures Hauptbauteil, oder lohnt sich wegen der Förderung ohnehin der Umstieg auf eine Wärmepumpe, sprechen die Zahlen fast immer für den Austausch. Geht es um ein einzelnes, günstig reparierbares Teil an einem sonst intakten, nicht allzu alten Gerät, ist die Reparatur die vernünftigere Entscheidung.
Bevor Sie sich festlegen, lohnt sich ein zweiter Blick auf das konkrete Angebot: Mit unserem Tool „Ist mein Angebot fair?" können Sie sowohl ein Reparatur- als auch ein Austauschangebot gegen die lokal üblichen Preise prüfen. Einen vollständigen Überblick über Varianten, Fördermöglichkeiten und Installationsaufwand finden Sie in unserem Gastherme austauschen. Arbeiten an der Gas- und Elektroanlage dürfen in jedem Fall nur von eingetragenen Fachbetrieben ausgeführt werden – das gilt für Reparatur wie für Austausch gleichermaßen.