Gebäudemodernisierungsgesetz: Heizungswahl wieder frei – was es kostet
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das Heizungsgesetz. Was sich ändert und was Wärmepumpe oder Gastherme jetzt wirklich kosten.
Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Für Eigentümer, die über eine neue Heizung nachdenken, ändert sich damit mehr als nur der Name: Die Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie einzusetzen, ist gestrichen – und mit ihr das Betriebsverbot für alte Heizkessel. Wir ordnen ein, was das für die Kosten einer neuen Heizung bedeutet.
Was sich laut Gesetz geändert hat
Nach Angaben von Cleanthinking hat der Bundestag mit dem Änderungsgesetz vom 23. Juli 2026 lediglich die Überschrift des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes ersetzt, ohne ein neues Stammgesetz zu schreiben. Inhaltlich hat die Koalition aus Union und SPD das frühere „Heizungsgesetz" von 2023 aber deutlich zurückgebaut: Die 65-Prozent-Regel und das Betriebsverbot für ältere Heizkessel sind komplett entfallen, ebenso die bisherige Beratungspflicht vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung.
Eigentümer können laut Cleanthinking wieder frei zwischen zehn Heizungsarten wählen, darunter Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse, Hybridlösungen, Fernwärme und weitere Techniken. Wer sich jedoch für eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in einem Bestandsgebäude entscheidet, unterliegt ab 2029 einer sogenannten Bio-Treppe: Der Anteil an Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff muss dann mindestens 10 Prozent betragen, steigt 2030 auf 15 Prozent, 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Fällt eine Heizung 2028 unerwartet aus, greift diese Pflicht laut Cleanthinking erst zwölf Monate nach dem Einbau des Ersatzgeräts.
Für Mietverhältnisse hat der Gesetzgeber laut Cleanthinking zugleich die Kostenteilung angepasst: Bauen Vermieter ab 2028 eine neue Gas- oder Ölheizung ein, tragen Vermieter und Mieter Gasnetzentgelte und CO2-Kosten hälftig, ab 2029 gilt das auch für die Mehrkosten der Biobrennstoffe. Umgekehrt dürfen Vermieter die Kosten einer Wärmepumpe nur dann voll auf die Miete umlegen, wenn sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 nachweisen.
Was das für Ihre Entscheidung bedeutet
Die freie Technologiewahl macht die Entscheidung für Eigentümer kurzfristig einfacher, verschiebt die eigentliche Kostenfrage aber eher in die Zukunft. Eine neue Gas- oder Ölheizung bleibt zunächst die günstigere Anschaffung, wird aber durch die steigenden Biobrennstoff-Anteile ab 2029 absehbar teurer im Betrieb. Eine Wärmepumpe kostet heute mehr in der Anschaffung, ist davon aber nicht betroffen.
So schlagen sich die beiden Wege in unserem Kostenmodell nieder:
- Gastherme austauschen: typischerweise 8.500 €, Spanne 6.650 € – 11.100 €. Gastherme austauschen
- Wärmepumpe (Luft-Wasser) einbauen: typischerweise 27.000 €, Spanne 21.000 € – 35.100 €. Wärmepumpe
Wichtig für die Förderung: Nach dem Merkblatt der KfW-Heizungsförderung 458 zählen reine Gas-Brennwertheizungen nicht zu den förderfähigen Maßnahmen – gefördert werden nur Solarthermie, Biomasse, elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen, andere innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie Wärmenetzanschlüsse. Wer sich für eine Wärmepumpe entscheidet, kann daher weiterhin mit der KfW-Grundförderung von 30 Prozent rechnen, zuzüglich Geschwindigkeits- und Einkommensbonus bei förderfähigen Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Eine neue Gas- oder Ölheizung bleibt dagegen ohne diesen Zuschuss – allenfalls die Handwerkerleistungen lassen sich über die Steuerermäßigung nach § 35a EStG mit 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, absetzen, sofern keine Förderung in Anspruch genommen wird.
Was wir Eigentümern raten
Wer ohnehin eine Heizung ersetzen muss, sollte die Bio-Treppe und den Wegfall der Förderung für fossile Systeme in die Rechnung einbeziehen, nicht nur den Anschaffungspreis. Bei Mietobjekten lohnt zusätzlich ein Blick auf die neue Kostenteilung: Eine Gas- oder Ölheizung, die ab 2028 eingebaut wird, verursacht laufende Zusatzkosten, die sich Vermieter und Mieter teilen – ein Argument, das in die Wirtschaftlichkeitsrechnung gehört.
Egal für welche Technik Sie sich entscheiden: Lassen Sie sich mehrere Angebote erstellen und prüfen Sie diese mit unserem „Ist mein Angebot fair"-Tool, bevor Sie unterschreiben. Unsere Kostenangaben berechnen wir aus Arbeitsstunden × lokalen Stundensätzen plus Material, abgeglichen mit Marktpreisen und echten Angeboten aus Deutschland.