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Förderung

KfW-458-Förderung wird gekürzt: Das bedeutet es für Ihre Sanierung

Die Heizungsförderung sinkt laut Gebäude-Energieberater schrittweise. Was das für Wärmepumpe, Dämmung und Fenster tatsächlich kostet.

Die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist vor allem eine Kürzungsreform: Förderfähige Kosten und Zuschüsse sinken schrittweise. Das erläutert Jan Karwatzki, Bereichsleiter Energieeffiziente Gebäude beim Ökozentrum NRW, laut einem Bericht von Gebäude-Energieberater. Für Hauseigentümer, die eine Sanierung planen, heißt das: genauer rechnen, früher anfragen.

Was sich laut dem Bericht ändert

  • Die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch in der ersten Wohneinheit sinken von 30.000 auf 28.000 Euro – und sollen ab Februar 2027 halbjährlich weiter abgesenkt werden.
  • Bei Sanierungen zum Effizienzhaus fallen die Tilgungszuschüsse deutlich geringer aus als bisher.
  • Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gilt künftig nur noch für Kosten oberhalb der regulären Fördergrenze.
  • Als positive Änderungen nennt Karwatzki eine stärkere soziale Staffelung der Förderung und mehr Unterstützung für serielles Sanieren, also vorgefertigte Dämm- und Fassadenelemente.

Dazu kommt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Ab Januar 2027 verändern laut dem Bericht ein baubares Referenzgebäude, neue Berechnungsgrundlagen und die Umstellung auf die Gesamtprimärenergie die energetische Bilanzierung von Sanierungen. Kurz gesagt: Wer jetzt plant, rechnet noch nach den heutigen, großzügigeren Regeln.

Was das für den Heizungstausch bedeutet

Aktuell gilt für die KfW 458 eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten, plus Geschwindigkeitsbonus von 16 % (bis 31.01.2027, danach sinkend) und Einkommensbonus bis 40 % für Haushalte bis 30.000 Euro Jahreseinkommen. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro gedeckelt, der maximale Zuschuss liegt bei 22.400 Euro. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen und Wärmenetzanschlüsse – eine reine Gas-Brennwertheizung fällt nicht darunter.

Eine Wärmepumpe kostet im mittleren Segment typischerweise 27.000 €, die übliche Spanne liegt bei 21.000 € – 35.100 €. Mit Grund- und Geschwindigkeitsbonus zusammen (46 % von maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten) lässt sich ein guter Teil davon abdecken – wer zusätzlich den Einkommensbonus nutzen kann, kommt auf bis zu 22.400 Euro Zuschuss. Rechnen Sie aber mit sinkenden Sätzen ab Februar 2027: Wer die Maßnahme noch dieses oder nächstes Jahr beantragt, sichert sich die aktuellen, höheren Boni. Alle Varianten und Preisspannen finden Sie in unserem Wärmepumpe.

Wer stattdessen einfach die alte Gastherme eins zu eins ersetzen will: Das kostet im mittleren Segment rund 8.500 € (Spanne 6.650 € – 11.100 €) – ohne KfW-458-Zuschuss, weil reine Gasheizungen nicht förderfähig sind. Für Eigentümer, die ohnehin wechseln wollen, verschiebt sich die Rechnung damit zunehmend in Richtung Wärmepumpe, solange die Boni noch in voller Höhe gelten.

Dämmung und Fenster: Zuschuss bleibt, Bonus wird enger

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Fenster, Dämmung – gibt es weiterhin 15 % Zuschuss über die BAFA, plus 5 % iSFP-Bonus. Neu eingeschränkt ist laut dem Bericht, dass dieser Bonus künftig nur noch für den Kostenanteil oberhalb der regulären Fördergrenze greift, nicht mehr auf die gesamte Maßnahme. Das reduziert den Effekt des iSFP-Bonus vor allem bei kleineren Projekten; bei größeren Vorhaben ab rund 30.000 Euro bleibt er spürbar.

Eine Fassadendämmung liegt im mittleren Segment bei 27.000 € (21.100 € – 35.100 €), ein kompletter Fenstertausch bei 4.800 € (3.750 € – 6.250 €). Mit 15 % BAFA-Zuschuss lässt sich ein spürbarer Teil der Kosten auffangen; den iSFP-Bonus sollten Sie nur noch einplanen, wenn Ihr Gesamtprojekt die Fördergrenze deutlich überschreitet. Details zu Materialien und Preisen finden Sie unter Fassadendämmung und Fenstertausch.

Wird eine Maßnahme nicht gefördert, bleibt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr.

Unser Rat

Die Förderlandschaft wird komplexer, nicht einfacher – genau das meint Karwatzki mit steigendem Beratungsbedarf. Bevor Sie einen Fördertopf fest in Ihre Kalkulation einplanen, prüfen Sie den aktuellen Stand bei der KfW oder BAFA, da sich Sätze und Fristen laufend ändern. Und bevor Sie ein Angebot unterschreiben, lohnt sich ein Blick mit unserem Tool „Ist mein Angebot fair?“, damit der Preis vor Abzug der Förderung ebenfalls stimmt.

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