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Wärmepumpen-Förderung sinkt: Was Sie der Umbau jetzt kostet

Laut MDR.de sind die alten Förderkonditionen für Wärmepumpen Geschichte. Wir rechnen durch, was der Heizungstausch jetzt noch kostet.

Die staatliche Förderung für den Umstieg auf eine Wärmepumpe ist niedriger als noch vor wenigen Monaten – und sie soll laut einem Bericht von MDR.de in den kommenden Jahren weiter sinken. Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die eine neue Heizung planen, heißt das: Wer noch zu den günstigeren Bedingungen fördern will, sollte sich nicht allzu lange mit der Entscheidung aufhalten.

Was laut MDR.de passiert ist

Nach Angaben von MDR.de konnten Anträge zu den bisherigen, großzügigeren Förderkonditionen bereits seit Anfang Juli nicht mehr gestellt werden. Es folgte eine kurze technische Umstellungsphase bei der Förderbank KfW und beim Bundesamt Bafa, bevor seit dem 21. Juli neue, niedrigere Fördersätze griffen. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits eine gültige Antragsbestätigung oder eine technische Projektbeschreibung vorliegen hatte, durfte laut dem Bericht übergangsweise noch zu den alten Konditionen beantragen – eine bloße Bestätigung allein reichte dafür laut dem zitierten Branchenverband aber nicht aus.

Der Bundesverband Wärmepumpe sieht darin dem Bericht zufolge keinen Grund zur Panik, rät Interessierten aber zu zügigem Handeln, da die Förderung mit der Zeit schrittweise weiter abschmelze. Laut MDR.de plant die Bundesregierung, die Zuschüsse für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungen bis 2030 weiter abzusenken, um nach einer Vorlage für den Haushaltsausschuss rund 2,1 Milliarden Euro einzusparen. Bislang lag der maximale Investitionskostenzuschuss laut dem Bericht bei 21.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 70 Prozent; dieser Höchstbetrag soll für die meisten Haushalte alle sechs Monate weiter sinken. Gleichzeitig soll es laut dem Bericht niedrigeren Einkommen künftig etwas besser gehen: Haushalte mit weniger als 30.000 Euro Jahreseinkommen könnten demnach bis zu 22.400 Euro Förderung erhalten, während für Haushalte über 50.000 Euro Jahreseinkommen ein Rückgang auf deutlich geringere Summen bis 2030 im Raum steht. Für Familien mit Kindern ist laut dem Bericht zudem ein Bonus geplant, der die relevanten Einkommensgrenzen anhebt. Parallel dazu will die Koalition laut MDR.de mit einem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz die bisherige 65-Prozent-Regel für neue Heizungen abschaffen; aus den Grünen kam dem Bericht zufolge Kritik, das gefährde die versprochene Planungssicherheit bis 2029.

Was aktuell gilt – und was das für die Kosten bedeutet

Unabhängig von den künftigen weiteren Kürzungen gilt seit dem 21. Juli 2026 die KfW-Förderung 458 mit folgenden Eckwerten: 30 Prozent Grundförderung, dazu ein Geschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (befristet bis zum 31. Januar 2027, danach sinkend), sowie ein Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent für Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis 30.000 Euro. Förderfähig sind die Kosten bis maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, der Zuschuss ist auf maximal 22.400 Euro gedeckelt. Gefördert werden dabei elektrische Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen und der Anschluss an ein Wärmenetz – eine reine Gas-Brennwertheizung fällt nicht darunter.

Für die Praxis heißt das: Eine typische Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet bei uns 27.000 € (üblich zwischen 21.000 € – 35.100 €), je nach Ausstattung reicht die Spanne von 20.400 € bis 32.300 €. Mit dem maximalen Zuschuss von 22.400 Euro lässt sich bei förderfähigen Kosten bis 28.000 Euro ein großer Teil davon decken – wie viel genau, hängt vom Haushaltseinkommen und davon ab, ob der Geschwindigkeitsbonus noch greift. Da dieser Bonus ab Februar 2027 sinkt und die Fördersätze laut MDR.de in den Folgejahren insgesamt weiter abschmelzen sollen, verschiebt sich das Verhältnis zwischen Zuschuss und Eigenanteil mit der Zeit zugunsten höherer Eigenkosten. Wer ohnehin plant, in den nächsten ein bis zwei Jahren umzusteigen, zahlt also voraussichtlich beim früheren Zeitpunkt weniger aus eigener Tasche.

Wer sich stattdessen für eine neue Gasheizung entscheidet, sollte die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Regel durch das Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mit Kostenfreiheit verwechseln: Neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen müssen ab 2029 einen wachsenden Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen, beginnend bei 10 Prozent und steigend bis 60 Prozent im Jahr 2040. Ein klassischer Austausch der Gastherme kostet bei uns 8.500 €, bleibt aber ohne KfW-Förderung – allerdings lässt sich die Handwerkerleistung über die Steuerermäßigung nach § 35a EStG mit 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, absetzen, sofern keine andere Förderung in Anspruch genommen wird.

Bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden, lohnt sich unabhängig von der Förderlage ein Blick auf unseren „Ist mein Angebot fair"-Rechner, mit dem Sie ein eingeholtes Angebot gegen marktübliche Preise prüfen können. Alle Zahlen in diesem Artikel berechnen wir aus Arbeitsstunden mal regionalen Stundensätzen plus Materialkosten und gleichen sie laufend mit Marktpreisen und echten Angeboten ab. Einen vollständigen Überblick über Kosten, Fördermöglichkeiten und Varianten der Wärmepumpe finden Sie in unserem Wärmepumpe.

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