Heizungsförderung KfW 458 seit 21.07.2026: So viel Zuschuss gibt es
Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus: was seit dem 21.07.2026 gilt und was das bei einer Wärmepumpe konkret in Euro bedeutet.
Wer seine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, bekommt über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) seit dem 21.07.2026 mindestens 30 % der förderfähigen Kosten zurück, mit Geschwindigkeitsbonus 46 %. Gefördert werden höchstens 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit, der Zuschuss ist auf 22.400 € gedeckelt. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in mittlerer Ausstattung kostet nach unserer Rechnung typisch 27.000 € inklusive Einbau und 19 % MwSt. Wie viel davon zurückkommt, rechnen wir unten durch.
Die Fördersätze im Überblick
Die Förderung setzt sich aus Bausteinen zusammen, die addiert werden:
| Baustein | Satz | Bedingung (Stand 26.09.2026) |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für alle Antragsteller |
| Geschwindigkeitsbonus | 16 % | bis 31.01.2027, danach sinkend |
| Einkommensbonus | bis 40 % | Haushaltseinkommen bis 30.000 € |
Zwei Obergrenzen begrenzen das Ergebnis: Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, und mehr als 22.400 € Zuschuss gibt es nicht, egal wie viele Boni zusammenkommen.
Was sich für Sie ändert
Seit dem 21.07.2026 läuft die Heizungsförderung unter den oben genannten Konditionen. Für die Planung ist vor allem ein Datum wichtig: Der Geschwindigkeitsbonus von 16 % gilt in dieser Höhe nur bis zum 31.01.2027, danach sinkt er. Wer ohnehin tauschen will, verliert also Geld, wenn er das Projekt ins nächste Frühjahr schiebt.
Hinzu kommt der neue gesetzliche Rahmen: Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) statt des Gebäudeenergiegesetzes, und die 65-%-Regel ist entfallen. Die Wärmepumpe ist damit keine gesetzliche Vorgabe mehr beim Heizungstausch, sondern eine Entscheidung, die sich über Betriebskosten und Förderung rechnen muss. Mehr dazu in unserem Beitrag zum GMG.
Rechenbeispiel: Wärmepumpe statt Gaskessel
Unser Standardfall ist ein Einfamilienhaus, in dem eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 8 kW Heizleistung einen alten Gaskessel ersetzt. Gerechnet sind Demontage und Entsorgung des Kessels, Sockel für das Außengerät, Wärmepumpe, Pufferspeicher, Anschlüsse, Stromzuleitung, Thermostat und Inbetriebnahme. Die Kosten ermitteln wir aus Arbeitsstunden mal regionalen Stundensätzen plus Material und gleichen sie mit Marktpreisen und echten Angeboten ab.
- Einfache Ausführung (Monoblock, separater Warmwasserspeicher): typisch 20.400 €
- Mittlere Ausführung (Split-Gerät mit Innenmodul und integriertem Speicher): typisch 27.000 €, meist 21.000 € – 35.100 €
- Gehobene Ausführung (mehrere Heizzonen, Wasserenthärtung, PV-fähige Steuerung): typisch 32.300 €
Der Zuschuss ergibt sich so: Fördersatz mal förderfähige Kosten, wobei die Kosten bei 28.000 € gekappt werden. Liegt Ihr Angebot darunter, rechnen Sie mit dem vollen Betrag. Liegt es darüber, zählt nur 28.000 €, und den Rest tragen Sie selbst.
| Ihre Situation | Satz | Zuschuss bei 28.000 € förderfähigen Kosten |
|---|---|---|
| nur Grundförderung | 30 % | 8.400 € |
| Grundförderung + Geschwindigkeitsbonus | 46 % | 12.880 € |
| zusätzlich voller Einkommensbonus | 86 % rechnerisch | 22.400 € (Deckel) |
Ein Beispiel: Bei einer Anlage in einfacher Ausführung zu 20.400 € und 46 % Förderung bekommen Sie knapp die Hälfte der Rechnung zurück, solange der Betrag unter 28.000 € bleibt. Bei der gehobenen Ausführung zu 32.300 € lohnt der Blick auf die Grenze: Alles, was über 28.000 € hinausgeht, wird nicht mehr bezuschusst. Zusatzausstattung wie Zonenregelung oder Enthärtung zahlen Sie dann zu 100 % selbst.
Beim Einkommensbonus zeigt die Tabelle die Wirkung des Deckels: 30 + 16 + 40 % ergäben 86 %, ausgezahlt werden aber höchstens 22.400 €, also 80 % der maximal förderfähigen Kosten.
Was nicht im Preis steckt, aber anfallen kann
Unsere Werte enthalten keine größeren Heizkörper, keinen neuen Zählerschrank, keine Stilllegung des Gasanschlusses und keine Heizlastberechnung. Genau diese Posten entscheiden oft darüber, ob Sie unter oder über 28.000 € landen. Welche Positionen im Einzelnen förderfähig sind, legt die KfW fest. Lassen Sie sich im Angebot jede Leistung einzeln ausweisen, dann können Sie und Ihr Energieberater sauber abgrenzen.
Förderung oder Steuerermäßigung
Ohne Förderung könnten Sie nach § 35a EStG 20 % der Arbeitskosten von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 € pro Jahr. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht, denn die Steuerermäßigung gilt nur, wenn nicht gefördert wird. Bei einer Wärmepumpe ist der KfW-Zuschuss fast immer deutlich mehr wert: Schon die Grundförderung von 30 % auf die gesamten förderfähigen Kosten liegt bei üblichen Preisen deutlich über der 1.200-€-Grenze.
Worauf Sie vor dem Auftrag achten sollten
- Reihenfolge klären. Informieren Sie sich vor der Unterschrift bei der KfW, wann der Antrag gestellt werden muss. Wer die Reihenfolge falsch macht, riskiert den ganzen Zuschuss.
- Fristen im Blick behalten. Der Geschwindigkeitsbonus von 16 % gilt bis 31.01.2027. Planen Sie Lieferzeiten und Termine des Handwerkers mit ein.
- Fachbetrieb beauftragen. Arbeiten an Gas- und Elektroanlagen, also auch das Abklemmen des alten Gaskessels und die neue Stromzuleitung, dürfen nur eingetragene Fachbetriebe ausführen.
- Angebot vergleichen. Mit unserem Werkzeug „Ist mein Angebot fair?" sehen Sie, wie Ihre Angebotssumme im Vergleich zu dem liegt, was in Ihrer Region üblich ist.
Fazit
Die Heizungsförderung deckt einen großen Teil der Kosten, aber nicht beliebig viel: Über 28.000 € förderfähigen Kosten und 22.400 € Zuschuss geht nichts. Wer jetzt plant, sichert sich bis Ende Januar 2027 den vollen Geschwindigkeitsbonus. Alle Details zu Leistungen und Preisen finden Sie in unserem Kostenratgeber Wärmepumpe.