GMG ersetzt das GEG: Was das Ende der 65-%-Regel für Sie bedeutet
Seit 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-%-Regel ist weg, die Förderung bleibt. Was das für Ihren Heizungstausch heißt.
Seit dem 29.07.2026 gilt in Deutschland das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) statt des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die wichtigste Änderung für Hausbesitzer: Die 65-%-Regel aus § 71 ist entfallen. Wer seine Heizung tauscht, muss die neue Anlage nicht mehr an dieser Quote ausrichten. Die Heizungsförderung der KfW (Programm 458) läuft trotzdem weiter, seit dem 21.07.2026 mit neuen Konditionen. Für Ihre Entscheidung zählen damit vor allem zwei Dinge: was die neue Heizung kostet und wie viel Zuschuss Sie bekommen.
Was sich geändert hat
Die 65-%-Regel verlangte, dass eine neu eingebaute Heizung zu einem festen Anteil mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Sie hat in den vergangenen Jahren viele Planungen bestimmt, weil sie die Auswahl der zulässigen Heizsysteme eingeschränkt hat. Mit dem Inkrafttreten des GMG am 29.07.2026 ist diese Vorgabe weggefallen.
Für Sie heißt das: Die Wahl des Heizsystems ist wieder in erster Linie eine wirtschaftliche Entscheidung. Welche anderen Anforderungen das neue Gesetz an Heizungen und Gebäude stellt, sollten Sie sich im konkreten Fall von einem Energieberater oder Ihrem Fachbetrieb erklären lassen. Wir beschränken uns hier auf das, was feststeht.
Was gleich bleibt
- Die Förderung. Die KfW-Heizungsförderung 458 gibt seit dem 21.07.2026 eine Grundförderung von 30 %, dazu einen Geschwindigkeitsbonus von 16 % bis 31.01.2027 (danach sinkend) und einen Einkommensbonus bis 40 % für Haushalte mit bis zu 30.000 € Einkommen. Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, der Zuschuss beträgt maximal 22.400 €.
- Die Fachbetriebspflicht. Arbeiten an Gas- und Elektroanlagen dürfen weiterhin nur eingetragene Fachbetriebe ausführen. Das betrifft das Abklemmen eines Gaskessels ebenso wie die Stromzuleitung einer Wärmepumpe.
- Die Steuerermäßigung. Nach § 35a EStG können Sie 20 % der Arbeitskosten von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 € pro Jahr, aber nur für Arbeiten, die nicht gefördert werden.
Was das für die Praxis bedeutet
Wer einen Heizungstausch plant
Der Wegfall der Regel nimmt Druck aus der Entscheidung, ändert aber nichts an der Rechnung. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 8 kW, die einen alten Gaskessel ersetzt, kostet nach unserer Rechnung in mittlerer Ausstattung typisch 27.000 €, meist 21.000 € – 35.100 € inklusive 19 % MwSt. und Einbau. Davon kommen mit Grundförderung und Geschwindigkeitsbonus 46 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss zurück, bis zur Grenze von 28.000 € förderfähiger Kosten.
Vergleichen sollten Sie deshalb nicht nur Anschaffungspreise, sondern die Kosten nach Förderung und die laufenden Kosten über die Nutzungsdauer. Ein Energieberater kann das für Ihr Haus mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch durchrechnen.
Unsere Preise ermitteln wir aus Arbeitsstunden mal regionalen Stundensätzen plus Material und gleichen sie mit Marktpreisen und echten Angeboten ab. Nicht enthalten sind Posten, die je nach Haus sehr unterschiedlich ausfallen: größere Heizkörper für niedrige Vorlauftemperaturen, ein neuer Zählerschrank, die Stilllegung des Gasanschlusses und die Heizlastberechnung. Genau diese Positionen sollten Sie in jedem Angebot getrennt ausweisen lassen, egal nach welchem Gesetz geplant wurde.
Wer schon ein Angebot hat
Ein Angebot, das noch unter dem alten Recht erstellt wurde, müssen Sie nicht wegwerfen. Prüfen Sie aber, ob Positionen enthalten sind, die nur wegen der 65-%-Regel nötig waren, und fragen Sie beim Betrieb nach, ob sie für Sie weiterhin sinnvoll sind. Ob der Preis insgesamt passt, zeigt unser Werkzeug „Ist mein Angebot fair?": Sie geben die Angebotssumme ein und sehen, wo sie im Vergleich zu den üblichen Preisen in Ihrer Region liegt.
Wer abwarten wollte
Viele Hausbesitzer haben einen Heizungstausch wegen der unklaren Rechtslage verschoben. Diese Unsicherheit ist mit dem GMG beantwortet. Wer abwartet, sollte eines bedenken: Der Geschwindigkeitsbonus von 16 % gilt in voller Höhe nur bis zum 31.01.2027. Wer danach beauftragt, bekommt nach heutigem Stand weniger.
Einordnung
Das Ende der 65-%-Regel ist für Hausbesitzer vor allem eine Vereinfachung: weniger Vorgaben, mehr Wahlfreiheit. Die finanziellen Anreize für den Umstieg auf eine Wärmepumpe bestehen weiterhin, über die Förderung. Unsere Empfehlung bleibt dieselbe wie vor dem Gesetzeswechsel: mehrere Angebote mit vergleichbarem Leistungsumfang einholen, eine Heizlastberechnung machen lassen, statt die Leistung des alten Kessels zu übernehmen, und die Förderung vor der Beauftragung klären.
Was ein Heizungstausch im Detail kostet und welche Leistungen in unseren Werten stecken, lesen Sie in unserem Kostenratgeber Wärmepumpe. Wie sich der Zuschuss konkret berechnet, zeigen wir im Beitrag zur Heizungsförderung KfW 458.