MiSpeL: Neue Regeln für Stromspeicher und bidirektionales Laden
Die Bundesnetzagentur lockert die Vorgaben für Batteriespeicher und Ladepunkte – was das für die Kosten von Photovoltaik und Wallbox bedeutet.
Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober eine neue Festlegung beschlossen, die regelt, wie Stromspeicher und bidirektionale Ladepunkte künftig in den Strommarkt eingebunden werden. Für Hausbesitzer mit Photovoltaikanlage oder Elektroauto ändert sich dadurch, wie günstig sich eine eigene Batterie oder eine rückspeisefähige Wallbox rechnet.
Was sich laut Bundesnetzagentur ändert
Nach Angaben von photovoltaik.eu mussten Betreiber von Speichern bisher Grünstrom und Netzstrom strikt getrennt erfassen. Nur reine Grünstromspeicher erhielten die EEG-Förderung, bidirektionale Ladepunkte – also Wallboxen, die Strom aus dem Elektroauto zurück ins Netz speisen können – waren von der Förderung sogar ganz ausgeschlossen.
Mit der sogenannten MiSpeL-Regelung (Marktintegration von Speichern und Ladepunkten) entfallen diese Beschränkungen laut der Quelle. Die EEG-Förderung bleibt demnach erhalten und wird künftig auch für zwischengespeicherten erneuerbaren Strom gezahlt. Wer Netzstrom zwischenspeichert und ins Netz zurückgibt, zahlt laut dem Bericht außerdem weniger Umlagen und Netzentgelte, weil die rückgespeisten Mengen gegengerechnet werden.
Für die Umsetzung räumt die Bundesnetzagentur Netz- und Messstellenbetreibern laut der Quelle eine Übergangszeit bis Ende September 2027 ein. Dabei gibt es laut dem Bericht zwei Wege: eine Abgrenzungsoption mit genauer Zählung (in der Regel zwei Zähler), die allen Anwendern offensteht, und eine vereinfachte Pauschaloption für Haushalte mit Solaranlagen bis 30 Kilowatt, die mit einem Zähler auskommt. Die Pauschaloption benötigt laut der Quelle noch eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission.
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme begrüßt laut dem Bericht die Festlegung, mahnt aber zur zügigen Umsetzung der nötigen Prozesse und IT-Systeme. Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller wird mit den Worten zitiert, die Regelung könne "Millionen von engagierten Haushalten zu aktiven Gestaltern der Energiewende" machen.
Was das für die Kosten einer Photovoltaikanlage bedeutet
An den reinen Anschaffungskosten einer PV-Anlage ändert MiSpeL erst einmal nichts – die 0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden inklusive Speicher gilt unverändert weiter. Die neue Regelung betrifft vor allem, wie sich ein Speicher im Betrieb amortisiert: Wenn künftig auch zwischengespeicherter Netzstrom bei Rückspeisung günstiger abgerechnet wird, steigt der wirtschaftliche Nutzen einer größeren Batterie gegenüber einer kleinen oder gar keiner.
Das kann die Investitionsentscheidung beeinflussen, ohne dass sich die Preise selbst ändern. Eine typische Anlage mit 10.700 € liegt bei 9.350 €, eine mit 11.700 € entsprechend höher. Zur Orientierung zeigt die folgende Übersicht die Spannweiten je Speichergröße:
| Material | Typisch | Übliche Spanne | Lebensdauer |
|---|---|---|---|
| Ohne Speicher | 8.000 € | 6.250 € – 10.400 € | – |
| 5 kWh Speicher | 9.350 € | 7.300 € – 12.200 € | – |
| 10 kWh Speicher | 10.700 € | 8.350 € – 13.900 € | – |
| 13,5 kWh Speicher | 11.700 € | 9.100 € – 15.100 € | – |
Wer schon eine Anlage ohne Speicher betreibt oder eine mit kleiner Batterie, dem lohnt sich angesichts der neuen Vergütungslogik ein Blick auf die typischen Kosten einer Nachrüstung – Details dazu im Photovoltaik.
Was das für Wallboxen bedeutet
Bidirektionale Ladepunkte sind bislang auf dem Markt die Ausnahme und entsprechend teurer als Standard-Wallboxen. Fällt die Förderausgrenzung für diese Geräte tatsächlich weg, dürfte das mittelfristig auch das Angebot an bidirektional ladefähigen Wallboxen in Deutschland vergrößern. Eine einfache, nicht-bidirektionale Wallbox kostet aktuell im Schnitt 2.000 €, am oberen Ende der Preisskala 5.800 € – bidirektionale Modelle liegen derzeit meist über diesem Rahmen, weil die zusätzliche Leistungselektronik und die Zulassung als Marktteilnehmer Mehraufwand bedeuten. Mehr zu den üblichen Kosten einer Ladestation im Wallbox.
Unsere Einordnung
Wichtig für Hausbesitzer: Die Übergangsfrist für Netz- und Messstellenbetreiber läuft laut der Quelle bis Ende September 2027, und die vereinfachte Pauschaloption braucht noch eine EU-Genehmigung. Wer jetzt eine neue PV-Anlage mit Speicher oder eine Wallbox plant, sollte sich beim Netzbetreiber erkundigen, wann die neuen Abrechnungsmodelle vor Ort tatsächlich verfügbar sind, statt die Kaufentscheidung allein daran festzumachen.
Unsere Kostenangaben beruhen wie immer auf Arbeitsstunden zu regionalen Stundensätzen plus Materialkosten, abgeglichen mit Marktpreisen und realen Angeboten aus der Praxis. Wer bereits ein konkretes Angebot für eine Solaranlage, einen Speicher oder eine Wallbox vorliegen hat, kann es mit unserem "Ist mein Angebot fair"-Tool gegen diese Vergleichswerte prüfen.