Öl- und Gasheizung: Was das neue GModG zur Heizsaison 2026/27 erlaubt
Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen, Neueinbau bleibt möglich – doch für neue Anlagen gelten steigende Brennstoffauflagen.
Zum Start der Heizsaison 2026/27 herrscht bei vielen Hausbesitzern Unsicherheit: Muss die alte Öl- oder Gasheizung raus, und darf überhaupt noch eine neue eingebaut werden? Laut Nord24 lautet die kurze Antwort: Eine funktionierende Anlage darf weiterlaufen, und ein Neueinbau bleibt grundsätzlich erlaubt.
Was sich seit dem 29. Juli 2026 geändert hat
Seit diesem Datum gilt laut Nord24 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) anstelle des bisherigen GEG. Damit ist die pauschale Vorgabe entfallen, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Auch die frühere Pflicht, bestimmte Heizkessel nach 30 Jahren auszutauschen, gibt es laut dem Bericht nicht mehr. Eigentümer können beim Neueinbau wieder frei zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Öl und Gas wählen – die kommunale Wärmeplanung entscheidet laut Nord24 nicht mehr darüber, ob eine fossile Heizung eingebaut werden darf.
Fällt eine bestehende Anlage irreparabel aus, ist zwar ein neuer Wärmeerzeuger nötig, aber laut Nord24 muss das keine Wärmepumpe sein: Auch in diesem Havariefall bleibt eine neue Öl- oder Gasheizung zulässig, und es gilt eine Übergangsfrist von zwölf Monaten.
Die "Biotreppe" für neue Öl- und Gasheizungen
Ganz folgenlos ist die neue Freiheit laut Nord24 allerdings nicht. Für Öl- und Gasheizungen, die seit Inkrafttreten des GModG neu eingebaut werden, sieht das Gesetz eine stufenweise steigende Pflicht zu klimafreundlichen Brennstoffen vor, die sogenannte Biotreppe. Sie schreibt ab dem 1. Januar 2029 einen Mindestanteil von 10 Prozent klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas oder bestimmter Wasserstoffarten vor, ab 2030 steigt er auf 15 Prozent, ab 2035 auf 30 Prozent und ab 2040 auf 60 Prozent. Eine Kombination mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kann die Anforderung teilweise oder ganz erfüllen. Für bereits installierte Heizungen gilt diese Staffel nicht automatisch in derselben Form. Details zu einer zusätzlichen Grüngas- und Grünheizölquote für Anbieter will die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 festlegen, und ab 2045 sollen laut Nord24 nur noch klimaneutrale Brennstoffe für die Wärmeversorgung in Verkehr gebracht werden dürfen.
Was das für Ihr Budget bedeutet
Für alle, die jetzt zwischen "Gastherme wie gehabt" und "Umstieg auf Wärmepumpe" abwägen, macht die Förderlage den größten Unterschied. Eine neue Gas- oder Öltherme kalkulieren wir aktuell mit 8.500 € im mittleren Segment, die übliche Spanne liegt bei 6.650 € – 11.100 € – abhängig davon, ob ein reiner Kesseltausch reicht oder ob auch Speicher und Rohrleitungen erneuert werden. Details zu Typen und Aufpreisen für Zubehör finden Sie in unserem Gastherme austauschen.
Wichtig für die Finanzplanung: Eine reine Gas-Brennwertheizung fällt nicht unter die KfW-Heizungsförderung 458, denn gefördert werden nur Solarthermie, Biomasse, elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen, andere innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Wärmenetzanschluss. Für einen Kesseltausch ohne Förderung lässt sich immerhin die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nutzen: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Eine Wärmepumpe kostet im mittleren Segment aktuell 27.000 €, die Spanne liegt bei 21.000 € – 35.100 € – deutlich mehr als eine Gastherme, dafür mit Zugriff auf die KfW 458. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es dort 30 Prozent Grundförderung, bis zum 31. Januar 2027 zusätzlich 16 Prozent Geschwindigkeitsbonus und bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bis zu 40 Prozent Einkommensbonus, bei förderfähigen Kosten von maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit und einem Zuschuss von bis zu 22.400 Euro. Details zu Leistungsgrößen und Ausstattung zeigt unser Wärmepumpe.
Unsere Einschätzung
Wir raten nicht zur Panik: Wer mit der bestehenden Anlage gut durch den Winter kommt, muss nichts überstürzen. Sinnvoll ist aber, den Zustand der Heizung realistisch einzuschätzen und einen möglichen Austausch zu planen, bevor sie ganz ausfällt – denn im Havariefall bleiben zwölf Monate Zeit, aber wenig Spielraum für einen Preisvergleich. Bei der Kalkulation rechnen wir mit Arbeitsstunden zu regionalen Handwerkerstundensätzen plus Materialkosten und gleichen das Ergebnis mit Marktpreisen und echten Angeboten ab. Wer ein konkretes Angebot vorliegen hat, kann es zusätzlich mit unserem "Ist mein Angebot fair"-Tool gegenprüfen, bevor er unterschreibt.
Wer sich für Öl oder Gas entscheidet, sollte laut Nord24 nicht nur den Kaufpreis vergleichen, sondern auch CO₂-Preis, Netzentgelte, künftige Brennstoffanteile und die Wartungskosten einkalkulieren. Ein Blick in die örtliche Wärmeplanung ist zwar keine Voraussetzung mehr für den Einbau, kann aber zeigen, ob in der eigenen Straße mittelfristig ein Wärmenetz geplant ist – ein Faktor, der die Wirtschaftlichkeit einer neuen Gastherme über ihre Lebensdauer beeinflussen kann.