DUH klagt gegen GModG: Was es für Ihre Heizungskosten bedeutet
Die Deutsche Umwelthilfe ist vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Wir ordnen ein, was der Streit für Heizungs- und Sanierungskosten bedeutet.
Was passiert ist
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Ende September zusammen mit vier jungen Mieterinnen und Mietern beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eingereicht, das seit dem 29.07.2026 das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Das berichtet Gebäude-Energieberater.
Kern der Kritik: Mit der Streichung des Paragraphen 71 ist die sogenannte 65-Prozent-Regel entfallen, und ein ursprünglich geplantes Verbot neuer fossiler Heizungen ab 2045 fehlt im neuen Gesetz. Damit, so die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz laut dem Bericht, würden Menschen "für Jahrzehnte an fossile Energien und unkalkulierbare Kosten" gebunden. Die Organisation argumentiert, der Gesetzgeber verletze damit seine Pflicht zu wirksamem Klimaschutz und zur "intertemporalen Freiheitssicherung", wie sie das Bundesverfassungsgericht 2021 im Klimaschutz-Beschluss festgelegt hatte. Zudem fehlten laut DUH wirksame Schutzklauseln für Mieterinnen und Mieter vor steigenden Heizkosten, und das Gesetzgebungsverfahren habe formal die Zustimmung des Bundesrates benötigt. Der Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt Remo Klinger rechnet laut dem Bericht mit eineinhalb bis zwei Jahren bis zu einer Entscheidung, zeigt sich aber zuversichtlich, dass das GModG in seiner jetzigen Form nicht bestehen bleibt.
Was das GModG für neue Heizungen heute bedeutet
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens gilt die aktuelle Rechtslage vorerst weiter. Wer jetzt plant, sollte zwei Dinge auseinanderhalten:
- Förderung: Die KfW-Heizungsförderung 458 unterstützt Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen und den Anschluss an ein Wärmenetz – mit 30 % Grundförderung, einem Geschwindigkeitsbonus von 16 % bis zum 31.01.2027 und einem Einkommensbonus bis 40 % bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 €. Eine reine Gas-Brennwertheizung fällt nicht unter dieses Förderprogramm.
- Neue fossile Heizungen: Wer trotzdem eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbauen lässt, bekommt keinen Zuschuss, muss aber ab 01.01.2029 beginnend mit mindestens 10 % steigenden Anteilen an klimaneutralen Brennstoffen rechnen – ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 %. Wie diese "Biotreppe" konkret umgesetzt wird, ist nach unserem Kenntnisstand teilweise noch offen; die Details zur sogenannten Grüngasquote ab 2028 sollen erst bis zum 01.12.2026 festgelegt werden. Genau diese Unsicherheit bei den Betriebskosten ist einer der Streitpunkte der Verfassungsbeschwerde.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer heißt das praktisch: Eine neue Gastherme mag kurzfristig günstiger wirken, trägt aber ein Kostenrisiko, das heute schwer zu kalkulieren ist. Ein Gastherme austauschen zeigt, was ein klassischer Austausch kostet – zum Vergleich: ein Gas-Brennwertkessel liegt derzeit bei einem typischen Preis von 8.500 € (6.650 € – 11.100 €).
Was das für Ihre Kostenplanung ändert
Weil die Förderung klar auf erneuerbare Systeme ausgerichtet ist, lohnt sich für die meisten Haushalte ein direkter Vergleich. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet im mittleren Segment typischerweise 27.000 € (21.000 € – 35.100 €) – deutlich mehr als eine Gastherme, aber mit Zugriff auf die KfW-458-Förderung, die bei förderfähigen Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit einen Zuschuss von bis zu 22.400 € ermöglichen kann. Wir berechnen solche Werte aus Arbeitsstunden × regionalen Stundensätzen plus Materialkosten und prüfen sie gegen Marktpreise und reale Angebote, nicht aus Umfragen oder Schätzungen Dritter.
Bei der Gebäudehülle bleibt die Lage unverändert von der aktuellen Debatte: BAFA-Einzelmaßnahmen an Fenstern und Dämmung erhalten weiterhin 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 % – unabhängig davon, wie das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ausgeht, da dieser Teil der Förderung nicht Gegenstand der Beschwerde ist.
Was Sie jetzt tun sollten
Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verändert kurzfristig nichts an Förderbedingungen oder Preisen. Wer eine Heizung austauschen muss, sollte sich an der heutigen Rechtslage orientieren und nicht auf einen möglichen Ausgang in anderthalb bis zwei Jahren warten. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese mit unserem Tool "Ist mein Angebot fair?", bevor Sie unterschreiben – gerade bei Wärmepumpen schwanken die Angebote stark je nach Anbieter und Ausstattung. Wer sich zwischen Gas und Wärmepumpe nicht sicher ist, sollte die laufenden Brennstoffkosten der Biotreppe in die Rechnung einbeziehen, nicht nur den Anschaffungspreis.