Heizungsförderung sinkt ab 2027 – warum sich Eile jetzt lohnt
Ab Februar 2027 wird die KfW-Heizungsförderung in mehreren Schritten gekürzt – wir zeigen, was das für die Kosten von Wärmepumpe & Co. bedeutet.
Wer den Umstieg auf eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung plant, sollte den Förderantrag möglichst vor dem 1. Februar 2027 stellen. Ab diesem Datum wird die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) laut einem Bericht von Baulinks in mehreren Schritten gekürzt – sowohl bei den förderfähigen Kosten als auch beim Klimageschwindigkeitsbonus.
Was sich laut Baulinks ändert
Nach den aktuell angepassten BEG-Förderrichtlinien sinken ab dem 1. Februar 2027 die maximal förderfähigen Kosten für die Heizungsförderung halbjährlich um 750 Euro – von zunächst 28.000 Euro auf 22.000 Euro bis Ende 2030. Parallel dazu sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028 vollständig.
Wer seinen Förderantrag bis zum 1. Februar 2027 einreicht, kann laut dem Bericht noch von der aktuell maximalen Förderung profitieren. Das deckt sich mit den bestehenden Eckdaten des Programms: Die Grundförderung liegt bei 30 %, der Geschwindigkeitsbonus bei 16 % bis zum 31. Januar 2027, und Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 Euro können zusätzlich einen Einkommensbonus auf bis zu 40 % Förderquote erhalten. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit derzeit noch auf 28.000 Euro gedeckelt, der maximale Zuschuss auf 22.400 Euro.
Eine weitere Verschärfung betrifft den Austausch älterer Wärmepumpen-, Pellet- oder Scheitholzheizungen: Ab dem ersten Quartal 2027 wird laut Baulinks ein Zuschuss für solche Bestandsanlagen nur noch gewährt, wenn sie vor dem 1. Januar 2008 eingebaut wurden – und dann nur noch in Höhe von 25 % der Gesamtkosten statt der regulären Fördersätze.
Als Alternative nennt der Bericht die Möglichkeit, 20 % der Kosten einer energetischen Maßnahme steuerlich absetzen zu lassen, sofern das selbst genutzte Wohnhaus älter als 10 Jahre ist, die neue Heiztechnik weniger als 2,5 mg/m³ Feinstaub ausstößt und dem Finanzamt eine Bescheinigung über die ausgeführten Maßnahmen vorgelegt wird.
Was das für die Kosten bedeutet
Eine Wärmepumpe mit rund 8 kW kostet in Deutschland derzeit typischerweise 27.000 €, mit einer üblichen Spanne von 21.000 € – 35.100 €. Bei 30 % Grundförderung plus dem noch gültigen Geschwindigkeitsbonus von 16 % kann sich die Investition bis zum 31. Januar 2027 deutlich günstiger stellen als danach, wenn der Bonus ab Februar 2027 halbjährlich sinkt und bis August 2028 ganz verschwindet. Wer also ohnehin eine alte Heizung ersetzen will, sollte die Planung – Angebote einholen, Fachbetrieb beauftragen, Antrag stellen – zeitlich so legen, dass der Antrag noch vor dem Stichtag eingereicht wird.
Wichtig für die Planung: Nicht jede Heizung ist förderfähig. Die KfW fördert unter anderem Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen und den Anschluss an ein Wärmenetz – eine reine Gas-Brennwertheizung fällt nicht darunter. Wer stattdessen nur seine bestehende Gastherme austauschen lässt, kalkuliert ohne KfW-Zuschuss: Ein Austausch kostet typischerweise 8.500 €, je nach Ausführung in einer Spanne von 6.650 € – 11.100 €. Hier bleibt vor allem die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG relevant: 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, sofern die Maßnahme nicht anderweitig gefördert wird.
Für Haushalte, die über eine Pelletheizung oder eine alte Wärmepumpe nachdenken, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die Gebäudehülle: Eine schlecht gedämmte Fassade treibt den Wärmebedarf und damit die nötige Heizleistung in die Höhe. Eine Fassadendämmung schlägt in Deutschland derzeit mit typischerweise 27.000 € zu Buche, gefördert über die BAFA-Einzelmaßnahmen mit 15 % Zuschuss (plus 5 % iSFP-Bonus bei Vorhaben ab 30.000 Euro mit individuellem Sanierungsfahrplan).
Was Hausbesitzer jetzt tun sollten
- Termine vorziehen: Wer eine Wärmepumpen- oder Pelletheizung plant, sollte Angebote früh einholen, damit der Förderantrag noch vor dem 1. Februar 2027 eingereicht werden kann.
- Bestandsanlage prüfen: Beim Austausch einer älteren Wärmepumpen- oder Holzheizung lohnt ein Blick auf das Einbaudatum – ab 2027 zählt für den reduzierten 25-%-Zuschuss, ob die Anlage vor 2008 installiert wurde.
- Angebote vergleichen: Da sich Förderhöhe und Kosten in den nächsten Jahren mehrfach verschieben, hilft ein nüchterner Blick auf die tatsächlichen Marktpreise. Mit unserem Tool "Ist mein Angebot fair?" lässt sich ein eingeholtes Angebot gegen aktuelle Marktdaten prüfen, bevor man unterschreibt.
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