PV-Einspeisevergütung: Was die EEG-Reform für Ihre Anlage kostet
Die EEG-Novelle soll die feste Einspeisevergütung für neue Dachanlagen beenden. Wir zeigen, was das für Kosten und Speicherfrage bedeutet.
Die geplante EEG-Novelle würde die auf 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für neue kleine Photovoltaikanlagen abschaffen. Beschlossen ist sie aber noch nicht. Wer eine Anlage plant, sollte Angebote jetzt mit und ohne Speicher vergleichen und sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen.
Was passiert ist
Nach einem Bericht von inFranken.de hat sich die Bundesregierung am 29. Juli 2026 auf eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und auf ein Netzanschlusspaket verständigt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will demnach die garantierte Vergütung für Anlagen bis 10 kWp auslaufen lassen. Das soll aber schrittweise geschehen und nicht abrupt.
Die wichtigsten Punkte laut inFranken.de:
- Bestandsschutz: Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 angemeldet sind, behalten ihre Vergütung für 20 Jahre. Es gelten die Konditionen, die bei Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber gültig waren.
- Übergangszahlung: Neue Anlagen unter 25 kW, die vor dem 1. Januar 2029 in Betrieb gehen, sollen 36 Monate lang eine abgesenkte Zahlung erhalten. Für Anlagen unter 7 kWp läuft sie bis 1. Januar 2030.
- Höhe: Für eine 10-kWp-Anlage, die Anfang 2027 startet, nennt der Bericht 5,20 Cent pro kWh. Von Februar bis Juli 2026 waren es 7,78 Cent. Ab August 2027 soll der Satz halbjährlich um 1 Cent sinken.
- Direktvermarktung: Danach müssen alle Anlagen ihren Überschuss selbst vermarkten. Wer sofort einsteigt, soll vom Netzbetreiber 48 Monate lang einen Bonus von 1,5 Cent pro kWh erhalten.
- Einspeisegrenze: Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen höchstens die Hälfte ihrer Leistung ins Netz einspeisen dürfen. Volleinspeisung wäre damit ab 2027 nicht mehr möglich.
- Technik: Für die Direktvermarktung braucht es laut Bericht einen Stromspeicher, einen Smart Meter und eine Steuerungssoftware. Außerdem muss ein Dienstleister den Stromhandel übernehmen.
Wie der Stand ist
Der Bundestag hat den Entwurf laut inFranken.de am 24. September 2026 in erster Lesung beraten. Bei der Anhörung am 5. Oktober forderten Sachverständige erhebliche Nachbesserungen. Auch der Bundesrat kritisiert die Pläne. Der Branchenverband BSW-Solar spricht von einer "Mogelpackung". Mit der abschließenden Beratung rechnet man erst im November, womit der geplante Start zum 1. Januar 2027 wackelt. Der Gesetzestext kann sich also noch ändern. Alle genannten Werte sind der Stand der Berichterstattung.
Was das für die Kosten bedeutet
Die Reform ändert nicht den Preis der Anlage, sondern ihre Wirtschaftlichkeit. Der Strom, den Sie selbst verbrauchen, wird wertvoller als der, den Sie einspeisen. Der Bericht nennt für Bestandskunden Strompreise von etwa 33 bis 37 Cent pro kWh. Daran bemessen sich Eigenverbrauch und Speicherbedarf.
Wir rechnen Photovoltaik aus Arbeitsstunden mal regionalen Stundensätzen plus Material und prüfen das Ergebnis gegen Marktpreise und echte Angebote. Für eine Anlage mit 6 kWp liegen wir derzeit bei:
- Typische Kosten (mittlere Ausführung): 9.350 €, üblicher Bereich 7.300 € – 12.200 €
- Ohne Batteriespeicher: 8.000 €
- Mit 10-kWh-Speicher: 10.700 €
Unsere Preise sind Bruttopreise. Auf Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden, einschließlich Speicher, fallen 0 % Mehrwertsteuer an. Details zu den Positionen finden Sie in unserem Kostenratgeber: Photovoltaik.
Die Speicheroptionen im Überblick:
| Material | Typisch | Übliche Spanne | Lebensdauer |
|---|---|---|---|
| Ohne Speicher | 8.000 € | 6.250 € – 10.400 € | – |
| 5 kWh Speicher | 9.350 € | 7.300 € – 12.200 € | – |
| 10 kWh Speicher | 10.700 € | 8.350 € – 13.900 € | – |
| 13,5 kWh Speicher | 11.700 € | 9.100 € – 15.100 € | – |
Was Sie jetzt tun sollten
- Fristen klären. Fragen Sie Ihren Installationsbetrieb, wann Ihre Anlage beim Netzbetreiber angemeldet wird und welche Konditionen dann gelten. Prüfen Sie, ob der Termin vor dem 31. Dezember 2026 realistisch ist. Entscheiden Sie wegen dieses Datums aber nicht überhastet.
- Zwei Varianten anfragen. Lassen Sie sich Angebote mit und ohne Speicher geben. Bei geplanter Direktvermarktung gehören Smart Meter und Steuerung ins Angebot.
- Angebote prüfen. Mit unserem Angebotsprüfer ("Ist mein Angebot fair?") sehen Sie, ob die Preise zu Ihrer Region und Anlagengröße passen.
- Dienstleister vergleichen. Wenn Sie in die Direktvermarktung gehen, lassen Sie sich Gebühren und Vertragslaufzeit des Dienstleisters offenlegen.
Wallbox und Wärmepumpe mitdenken
Wer ohnehin ein Elektroauto lädt, erhöht den Eigenverbrauch deutlich. Eine Wallbox kostet typischerweise 2.000 €, mehr dazu unter Wallbox. Auch eine Wärmepumpe kann Solarstrom nutzen, siehe Wärmepumpe. Arbeiten an Elektroanlagen dürfen nur eingetragene Fachbetriebe ausführen.
Steuer nicht vergessen
Für Handwerkerleistungen können Sie nach § 35a EStG 20 % der Arbeitskosten absetzen, höchstens 1.200 € pro Jahr. Das gilt nur, wenn die Maßnahme nicht anderweitig gefördert wird. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob das für Ihre Anlage in Frage kommt.
Wir beobachten das Gesetzgebungsverfahren und aktualisieren diesen Beitrag, sobald der Bundestag entschieden hat.