PV-Anlage mit Speicher: Keine Steuerermäßigung als Heizung
Das FG Düsseldorf verneint die Steuerermäßigung nach § 35c EStG für eine PV-Anlage samt Speicher. Was das für Ihre Kosten bedeutet.
Wer eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher installiert, kann die Kosten nicht als „Erneuerung der Heizungsanlage" von der Steuer absetzen, nur weil ein Teil des Stroms eine Wärmepumpe versorgt. So hat es laut Haufe. Intelligenz, die bewegt. das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Was entschieden wurde
Nach dem Bericht von Haufe ersetzten die Kläger 2023 ihre Gasheizung durch eine Wärmepumpe, die von der BAFA gefördert wurde. Im Jahr davor hatten sie mit dem Einbau einer Photovoltaikanlage samt Speicher begonnen, die 2023 in Betrieb ging. Einen Teil des Stroms nutzten sie für die Wärmepumpe, den Rest speisten sie gegen Einspeisevergütung ins Netz ein.
Für die PV-Kosten beantragten sie beim Finanzamt die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Das Gericht wies die Klage ab: Nach der für das Streitjahr geltenden Anlage 6 der ESanMV zählt die PV-Anlage weder als Wärmepumpe noch als innovative Heiztechnik. Das Gericht hat die Revision zugelassen, die Entscheidung kann also noch kippen.
Was das für Sie bedeutet
Dieses Urteil betrifft einen Einzelfall aus dem Steuerrecht. Es ersetzt keine Beratung durch Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater. Für die Planung gilt aber:
- PV und Wärmepumpe getrennt betrachten. Die Wärmepumpe ist förderfähig, die PV-Anlage lässt sich nicht über diesen Weg „mitziehen".
- Der Steuervorteil für PV liegt woanders. Auf Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden, einschließlich Speicher, fallen 0 % MwSt. an. Unsere Preise für PV sind entsprechend ohne Mehrwertsteuer kalkuliert.
- Die Heizung bleibt der Förderhebel. Bei der KfW-Heizungsförderung 458 (seit 21.07.2026) gibt es 30 % Grundförderung, bis 31.01.2027 zusätzlich 16 % Geschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 €. Förderfähig sind maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit, der Zuschuss liegt höchstens bei 22.400 €.
Was die Projekte kosten
Eine Photovoltaikanlage (Referenz: 6 kWp) kostet bei uns typischerweise 9.350 €, die übliche Spanne liegt bei 7.300 € – 12.200 €. Ein Speicher verändert den Preis spürbar: Mit einem 10-kWh-Speicher liegt der typische Wert bei 10.700 €, ohne Speicher bei 8.000 €. Die ganze Übersicht sehen Sie hier:
| Material | Typisch | Übliche Spanne | Lebensdauer |
|---|---|---|---|
| Ohne Speicher | 8.000 € | 6.250 € – 10.400 € | – |
| 5 kWh Speicher | 9.350 € | 7.300 € – 12.200 € | – |
| 10 kWh Speicher | 10.700 € | 8.350 € – 13.900 € | – |
| 13,5 kWh Speicher | 11.700 € | 9.100 € – 15.100 € | – |
Die Wärmepumpe (Referenz: 8 kW) liegt typischerweise bei 27.000 €, Spanne 21.000 € – 35.100 €. Wie sich die Förderung darauf auswirkt, hängt von Ihrem Einkommen und der Antragstellung ab. Rechnen Sie die Förderung bitte immer vom Bruttopreis auf Basis Ihres konkreten Angebots.
Alle Beträge sind Bruttopreise. Wir berechnen sie aus Arbeitsstunden mal regionalen Stundensätzen plus Material und gleichen sie mit Marktpreisen und echten Angeboten ab.
Unser Rat
- Planen Sie ohne Steuerermäßigung für die PV-Anlage. Rechnen Sie nur mit dem, was gesichert ist: 0 % MwSt. auf die Anlage.
- Beantragen Sie die Heizungsförderung vor Auftragserteilung und lassen Sie Heizung und PV getrennt ausweisen. So bleibt klar, welche Kosten zu welcher Maßnahme gehören.
- Prüfen Sie die Handwerkerleistungen. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG beträgt 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr, gilt aber nur, wenn die Maßnahme nicht anderweitig gefördert wird.
- Verfolgen Sie das Verfahren. Da die Revision zugelassen ist, kann sich die Rechtslage noch ändern. Bei offenen Fragen sollten Sie Ihre Steuerberatung einbeziehen.
- Vergleichen Sie Angebote. Ob ein PV- oder Wärmepumpenangebot fair ist, prüfen Sie mit unserem Angebotscheck („Ist mein Angebot fair?").
Details zu Ausstattung und Preisen finden Sie in unseren Kostenratgebern: Photovoltaik und Wärmepumpe.
Arbeiten an Elektroanlagen dürfen nur eingetragene Fachbetriebe ausführen. Achten Sie darauf schon bei der Angebotseinholung.