Handwerkerangebot richtig lesen: Positionen, Warnsignale, Steuer
Wie ein gutes Angebot aufgebaut ist, an welchen Stellen es teuer wird und was Sie für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG auf der Rechnung brauchen.
Ein gutes Handwerkerangebot sagt Ihnen genau, was gemacht wird, in welcher Menge, mit welchem Material und zu welchem Preis. Fehlt eines davon, können Sie weder Angebote vergleichen noch später prüfen, ob die Rechnung stimmt. In diesem Ratgeber gehen wir ein typisches Angebot Position für Position durch, zeigen die häufigsten Warnsignale und erklären, was Sie für die Steuerermäßigung brauchen. Zum Einordnen des Gesamtpreises nutzen Sie unser Werkzeug „Ist mein Angebot fair?".
So ist ein Angebot aufgebaut
Bei größeren Arbeiten wie einer Badsanierung oder einer neuen Küche besteht ein Angebot aus einem Leistungsverzeichnis mit einzelnen Positionen. Jede Position sollte vier Angaben haben:
| Angabe | Beispiel | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Beschreibung | Wandfliesen verlegen, Feinsteinzeug 30x60, Dünnbett | Ist klar, was gemacht wird und mit welchem Material? |
| Menge | 17 | Passt die Menge zu Ihrem Raum? Nachmessen lohnt sich. |
| Einheit | m² | m², lfd. m, Stück, Stunde oder pauschal |
| Einheitspreis und Gesamtpreis | Preis je m² und Summe | Stimmt die Multiplikation? |
Am Ende stehen Nettosumme, Mehrwertsteuer mit 19 % und Bruttosumme. Unsere Kostenratgeber nennen immer Bruttopreise, vergleichen Sie also mit der Summe inklusive MwSt.
Die Positionen, die den Preis machen
Rückbau und Entsorgung. Abbruch, Abtransport und Deponiegebühren sind oft getrennte Posten. Fehlt die Entsorgung, taucht sie später gern als Nachtrag auf.
Baustelleneinrichtung und Anfahrt. Viele Betriebe berechnen Anfahrt, Schutzabdeckungen und Baustellenreinigung pauschal. Das ist üblich, sollte aber benannt sein.
Material. Achten Sie auf Hersteller, Serie oder zumindest eine genaue Spezifikation. „WC weiß" kann ein sehr einfaches oder ein gutes Produkt sein. Der Zusatz „oder gleichwertig" ist in Ordnung, wenn klar ist, woran sich die Gleichwertigkeit bemisst.
Arbeitslohn. Entweder in den Einheitspreisen enthalten oder als Stundenlohnarbeiten mit Stundensatz und geschätzter Stundenzahl. Bei Stundenlohnarbeiten sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren oder zumindest eine realistische Schätzung verlangen.
Bedarfspositionen. Positionen, die nur ausgeführt werden, wenn sie nötig sind, zum Beispiel Untergrund ausgleichen oder alte Leitungen ersetzen. Sie sind sinnvoll, weil sie Überraschungen vorab bepreisen. Fragen Sie, wie wahrscheinlich sie anfallen.
Wie sich die Kosten bei typischen Projekten zusammensetzen, sehen Sie in unseren Ratgebern, etwa Badsanierung oder Neue Küche. Wir rechnen dort Arbeitsstunden mal regionale Stundensätze plus Material und gleichen das Ergebnis mit Marktpreisen und echten Angeboten ab. So erkennen Sie, welche Positionen in einem vollständigen Angebot stehen sollten.
Warnsignale
- Nur eine Pauschalsumme. Ein Gesamtpreis ohne Aufschlüsselung ist nicht vergleichbar und nicht prüfbar. Bei kleinen Arbeiten ist eine Pauschale normal, bei einer Sanierung sollten Sie auf Positionen bestehen.
- Auffällig niedriger Preis. Liegt ein Angebot weit unter den anderen, fehlen oft Leistungen, die später als Nachtrag kommen. Vergleichen Sie Position für Position, nicht nur die Endsumme.
- Vage Mengen und Materialien. „ca." bei Mengen, die sich einfach messen lassen, oder fehlende Materialangaben lassen Spielraum für Überraschungen.
- Hohe Vorauszahlung. Abschlagszahlungen nach Baufortschritt sind üblich. Wer einen großen Teil vor Arbeitsbeginn verlangt, ohne dass teures Material bestellt werden muss, sollte Sie stutzig machen.
- Barzahlung ohne Rechnung. Sie verlieren Gewährleistung, Nachweis und die Steuerermäßigung.
- Zeitdruck. „Das Angebot gilt nur bis morgen" ist bei Handwerksarbeiten kein seriöses Argument.
- Fehlende Qualifikation bei Gas und Strom. Arbeiten an Gas- und Elektroanlagen dürfen nur eingetragene Fachbetriebe ausführen. Fragen Sie nach, wenn diese Arbeiten an Subunternehmer gehen, wer sie ausführt.
Angebote vergleichbar machen
Der häufigste Fehler beim Vergleich: Drei Betriebe bieten drei verschiedene Leistungen an. Einer rechnet raumhohe Fliesen, einer Fliesen bis 2,20 m, einer lässt die Entsorgung weg. Schicken Sie allen Betrieben dieselbe Beschreibung, am besten mit Maßen, gewünschter Ausstattung und der Frage nach Entsorgung, Anfahrt und Bedarfspositionen. Dann vergleichen Sie Position für Position.
Wenn Sie wissen wollen, ob die Gesamtsumme überhaupt im üblichen Rahmen liegt, hilft unser Werkzeug „Ist mein Angebot fair?": Sie geben Projekt, Ort und Angebotssumme ein und sehen, wie der Preis im Vergleich zu dem liegt, was Hausbesitzer in Ihrer Region üblicherweise zahlen.
Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können Sie 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 € pro Jahr. Damit das klappt, achten Sie schon beim Angebot auf drei Punkte:
- Arbeitskosten getrennt ausweisen. Auf der Rechnung müssen Arbeitslohn, Maschinen- und Fahrtkosten erkennbar vom Material getrennt sein. Material zählt nicht.
- Überweisen, nicht bar zahlen. Die Zahlung muss auf das Konto des Betriebs gehen.
- Keine Förderung für dieselbe Arbeit. Die Steuerermäßigung gilt nur, wenn die Maßnahme nicht gefördert wird. Bei einer geförderten Wärmepumpe oder neuen Fenstern mit BAFA-Zuschuss müssen Sie sich entscheiden.
Weil die Grenze pro Jahr gilt, kann es sich lohnen, größere Arbeiten so zu planen, dass die Zahlungen auf zwei Kalenderjahre fallen. Stimmen Sie das mit dem Betrieb ab, bevor Sie unterschreiben.
Kurz-Check vor der Unterschrift
- Sind alle Leistungen, die Sie besprochen haben, als Position enthalten?
- Sind Mengen plausibel und Materialien benannt?
- Sind Entsorgung, Anfahrt und Bedarfspositionen geklärt?
- Ist der Lohnanteil für § 35a erkennbar?
- Sind Zahlungsplan und Ausführungszeitraum schriftlich festgehalten?
Wer diese Fragen mit Ja beantworten kann, hat ein Angebot, das sich vergleichen und später gegen die Rechnung prüfen lässt.