Kostenratgeber › Baumfällung

Deutschland

Baum fällen lassen: Kosten

Einen Baum von etwa 9 bis 15 m im Hausgarten stückweise abtragen zu lassen, mit Häckseln, Abtransport und ausgefrästem Stumpf, kostet meist 1.150 € bis 1.950 €, typisch sind rund 1.500 € inkl. 19 % MwSt. Ohne Stubbenfräsen liegen Sie bei etwa 1.250 €, mit Abtransport des Frässpans, Mutterboden und Rasensaat bei 1.600 €. Höhe, Standort, Entsorgung und eine Fällgenehmigung können Sie im Rechner anpassen.

Die meisten zahlen

1.150 € – 1.950 €Bundesdurchschnitt · 1 · inkl. MwSt.
Typisch: 1.500 €
Arbeit 910 €Material 339 €Arbeitsstunden: 16

Kosten schätzen

Regionale Schätzung

Materialien im Vergleich

mittlere Ausstattung, typisch

Kosten nach Bundesland

Baden-Württemberg: 1.550 €Bayern: 1.550 €Berlin: 1.550 €Brandenburg: 1.350 €Bremen: 1.500 €Hamburg: 1.600 €Hessen: 1.600 €Mecklenburg-Vorpommern: 1.300 €Niedersachsen: 1.450 €Nordrhein-Westfalen: 1.500 €Rheinland-Pfalz: 1.450 €Saarland: 1.400 €Sachsen: 1.350 €Sachsen-Anhalt: 1.300 €Schleswig-Holstein: 1.400 €Thüringen: 1.300 €
−+
BundeslandEinfachMittelGehoben
Hamburg1.350 €1.600 €1.750 €
Hessen1.350 €1.600 €1.700 €
Baden-Württemberg1.300 €1.550 €1.650 €
Bayern1.300 €1.550 €1.650 €
Berlin1.300 €1.550 €1.650 €
Bremen1.250 €1.500 €1.600 €
Nordrhein-Westfalen1.250 €1.500 €1.600 €
Niedersachsen1.200 €1.450 €1.550 €
Rheinland-Pfalz1.200 €1.450 €1.550 €
Saarland1.200 €1.400 €1.500 €
Alle Bundesländer anzeigen
Schleswig-Holstein1.150 €1.400 €1.500 €
Brandenburg1.100 €1.350 €1.450 €
Sachsen1.100 €1.350 €1.450 €
Mecklenburg-Vorpommern1.050 €1.300 €1.350 €
Sachsen-Anhalt1.100 €1.300 €1.400 €
Thüringen1.100 €1.300 €1.400 €

Enthalten

Mittel

Was den Preis bestimmt

Höhe und Stammdurchmesser

Der Preis richtet sich vor allem nach Höhe, Stammdurchmesser und Kronengröße. Laubbäume mit ausladender Krone brauchen mehr Schnitte als Nadelbäume gleicher Höhe.

Standort im Garten

Steht der Baum frei und kann im Ganzen umgelegt werden, ist die Fällung am günstigsten. Im typischen Hausgarten wird er stückweise abgetragen, und über Dach, Carport, Zaun oder Leitungen muss jedes Stück abgeseilt werden. Das kostet deutlich mehr Zeit.

Hebebühne oder Kran

Bei sehr hohen oder morschen Bäumen, die sich nicht sicher beklettern lassen, kommt eine Hebebühne oder ein Kran zum Einsatz. Die Gerätemiete kommt zum Arbeitslohn hinzu.

Wurzelstock

Das Ausfräsen des Stumpfs ist oft nicht im Fällpreis enthalten. Wer den Platz neu bepflanzen oder pflastern will, sollte den Stubben fräsen lassen; komplettes Ausgraben der Wurzel ist deutlich teurer.

Entsorgung

Stammholz und Häckselgut abzufahren kostet Zeit und Deponie- oder Kompostiergebühren. Wer das Holz als Brennholz behält, spart diesen Posten.

Genehmigung

Viele Städte und Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang mit einer Baumschutzsatzung. Dann brauchen Sie vor der Fällung eine Genehmigung, oft mit Auflage einer Ersatzpflanzung.

So sparen Sie

  • Stammholz als Brennholz behalten und nur das Häckselgut abfahren lassen.
  • Mehrere Bäume, Rückschnitte und das Stubbenfräsen in einem Termin erledigen lassen.
  • Fällungen im Herbst und Winter planen, wenn Baumpfleger weniger ausgelastet sind.
  • Auf Fachbetriebe mit Haftpflichtversicherung und ausgebildeten Baumkletterern achten.

Förderung, Steuern und Vorschriften

Baumschutzsatzung

Ob Ihr Baum geschützt ist, regelt die Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde. Fragen Sie vor der Beauftragung beim Umwelt- oder Grünflächenamt nach, ob eine Fällgenehmigung nötig ist.

Fällzeiten nach § 39 BNatSchG

Vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Bäume außerhalb des Waldes zu beseitigen; Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, also im Hausgarten, sind davon ausgenommen. Brutvögel und Fledermausquartiere dürfen aber auch dort nicht gestört werden, und viele Baumschutzsatzungen haben eigene Fristen.

Steuer und Preise

Für die Arbeitskosten kommt eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Betracht; als Handwerkerleistung sind es 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr, bei Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil und Überweisung. Alle Preise inkl. 19 % MwSt.

Häufige Fragen

Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?

Ein Gartenbaum von 9 bis 15 m kostet mit stückweiser Abtragung, Stubbenfräsen und Entsorgung typisch 1.500 € inkl. MwSt. Ohne Stubbenfräsen sind es etwa 1.250 €.

Brauche ich eine Genehmigung zum Baumfällen?

Das hängt von der Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde ab, die meist Bäume ab einem bestimmten Stammumfang schützt. Welche Bäume genau darunter fallen, ist von Ort zu Ort verschieden; fragen Sie vorab bei der Gemeinde nach.

Darf ich im Sommer einen Baum im Garten fällen?

Das Fällverbot vom 1. März bis 30. September nach § 39 BNatSchG gilt nicht für Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen. Sitzen aber Vögel im Nest oder gibt es Fledermausquartiere, müssen Sie warten, und die Baumschutzsatzung kann eigene Regeln haben.

Was kostet das Stubbenfräsen?

Das hängt vom Durchmesser und der Zugänglichkeit ab. Im mittleren Preis ist das Fräsen enthalten; im Rechner sehen Sie den Unterschied, wenn Sie den Stumpf stehen lassen.

Kann ich die Baumfällung von der Steuer absetzen?

Eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG kommt für den Lohnanteil in Betracht; als Handwerkerleistung sind es 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr. Die Rechnung muss den Lohn getrennt ausweisen und überwiesen werden.

So berechnen wir die Kosten

Arbeitsstunden: 16 · Arbeit: 910 € · Material: 339 €

Quellen: Eurostat Structure of Earnings Survey 2022 (trade split estimated from UK ASHE ratios); Regione Toscana, Prezzario dei Lavori 2026 (CC BY 4.0); ECB exchange rates; Marktabgleich: Ein Baum 9-15 m im Hausgarten, stückweise abgetragen, Stumpf gefräst, Entsorgung, brutto. auftragsglueck.de Baumfällung (10-15 m freistehend 800-1.500 EUR, im Garten 1.200-2.500 EUR; Stumpf fräsen 100-400 EUR; Genehmigung 25-150 EUR); MyHammer Baum fällen (01.09.2026: 400-1.800 EUR, Entsorgung 100-170 EUR); gartenbau.org Baumfällung 2026 (Beispiel 10 m Laubbaum 960 EUR inkl. Genehmigung und Entsorgung).

Zuletzt geprüft am 26. September 2026 · So berechnen wir die Kosten · Redaktionelle Grundsätze